Graf Rank/Title in Hisweharda | World Anvil

Graf

Grafen nehmen den niedrigsten Rang im hohen Adel ein. Anders als die anderen Ränge des Hochadels, zählen sie nicht zu den Fürsten. Grafen besitzen einen eigenen Hofstaat mit entsprechenden Hofämtern.

Anrede

Wie sich die genaue Anrede zusammensetzt, ist im Hofprotokoll definiert.

Graf und Gräfin

Anrede: Erlaucht

Titel des Erben: Erbgraf oder Erbgräfin, in den Herzogtümern Astonwen und Therilien auch Komtess für weibliche Erben

Titel weiterer Nachkommen: /

Anrede der Nachkommen: Erlaucht

Die Grafschaft

Eine Grafschaft besteht meistens aus drei bis zehn Freiherrschaften (Anzahl WIP). Der Stammsitz der Familie liegt in einer Herrschaft, welche wiederum in einer Freiherrschaft innerhalb der Grafschaft liegt und welche ebenfalls im Besitz des Grafen sind. Ist der Träger im Besitz mehrerer Grafentitel, gehören ihm üblicherweise auch in dieser weiteren Grafschaft jeweils eine Herrschaft sowie Freiherrschaft. Der Stammsitz bleibt üblicherweise aber unverändert.

Eine Grafschaft ist sowohl ein Amtsbezirk, dem der Graf als Richter vorsteht, als auch ein vererbliches Lehen. Grafen sind meistens Untervasallen der Herzöge, es gibt aber auch Ausnahmen, in welchen ein Graf als Kronvasall des Kaisers, welcher der oberste Lehensherr ist, gilt.

Rechte

  • Die Abgaben- und Steuerfreiheit.
  • Das Einfordern von jährlichen Abgaben der Leibeigenen. Die Abgaben werden in Form von Gütern und an unterschiedlichen Tagen im Jahr geleistet. Ihre Höhe beträgt jeweils ein Drittel des Erwerbs nach der im jeweiligen Herzogtum geltenden Warenliste.
  • Das Einfordern des Kopfzinses von Leibeigenen. Ob der Kopfzins in Form von Geld oder Gütern geleistet wird, ist von der wirtschaftlichen Stärke des jeweiligen Herzogtums abhängig.
  • Das Einfordern von Gebühren für die Nutzung von gräflichen bzw. eigenen Wäldern, Mühlen, Back- und Brauhäusern etc..
  • Das Privileg nur von dem jeweiligen pfalzgräflichen oder kaiserlichen Gericht angeklagt und verurteilt werden zu können.
  • Das Privileg nicht körperlich gefoltert werden zu dürfen.
  • Das Festlegen und Einfordern von Zöllen innerhalb der Grafschaft.
  • Die Handhabung der jeweiligen Stadtwachen.
  • Das Ausstellen von Wappenbriefen im Beisein eines Herolds.
  • Das Verfassen von Hausgesetzen. Das formulierte Hausgesetz muss vom jeweiligen Pfalzgrafen oder vom Kaiser bestätigt werden.
  • Das Schließen von Hausverträgen mit anderen Familien des Hochadels. Der formulierte Hausvertrag muss vom jeweiligen Pfalzgrafen oder vom Kaiser bestätigt werden.

Pflichten

  • Das Verwalten und die Instandhaltung der Grafschaft.
  • Dem Ruf zu den Waffen Folge leisten, wenn er vom jeweiligen Herzog oder dem Kaiser selbst kommt.
  • Dem Wahren des Friedens und der Ordnung innerhalb der Grafschaft.
  • Dem jährlichen Eintreiben und Einsenden der herzöglichen und kaiserlichen Steuern in den Städten.
  • Im Kriegsfall das Aufgebot zum Heeresdienst erlassen und dieses in den Krieg führen.

Weiteres

  • Ein Graf ist auch immer ein Freiherr/Baron sowie ein Herr/Edler. Diese Titel sind Teil des Haupttitels und dürfen beim Vererben nicht getrennt werden.
  • Weitere Nachkommen eines Grafen führen anstatt eines Titels die Anrede Herr/Lord/... .
  • Weitere Nachkommen eines Grafen zählen, da sie keinen eigenen Titel tragen, nicht als vollwertige Adlige.
  • Alle Rechte, Privilegien und Pflichten gelten für beide Geschlechter, aber nur für die eigentlichen Träger des Titels. Ehepartner und Nachkommen werden, auch wenn sie Kinder eines Fürsten sind, davon nicht begünstigt. Es kann allerdings sein, dass Gerichte zögern, Familienmitgleider eines Adligen anzuklagen.
  • Der Titelträger darf seinen Ehepartner zum Mitregenten ernennen.
  • Der jeweilige Herzog und der Kaiser selbst haben ebenfalls das Recht Land in der Grafschaft zu verpachten oder zu verlehnen.
  • Es ist an sich nicht verboten als Adliger einem bürgerlichem Gewerbe nachzugehen, allerdings schadet dies dem Ruf erheblich und kann zum Turnierverbot (Ehrenstrafe) führen.
  • Im Herzogtum Tol Oron existiert dieser Titel nicht.

Inhalt

Art
Nobility, Hereditary