Lehen in Hisweharda | World Anvil

Lehen

Lehen sind Landstücke, die in Fainand von titulierten Adeligen, d.h. der Charakter trägt den Titel Freiherr oder höher, an Freie, was ebenfalls Adlige einschließt, verlehnt werden können. Durch einen solchen Vertrag wird der Freie ein Vasall des Adligen.

Es gibt zwei Arten von Lehnsverträgen: den Heimfallenden und den Erblichen. Der heimfallende Lehensvertrag wird beim Mannfall, dem Tod des Vasallen, oder dem Herrenfall, dem Tod des Lehnsherrn, aufgelöst und ist daher auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Der Vertrag kann aber von den jeweiligen Nachfolgern erneuert werden. Der erbliche Lehensvertrag hingegen ist nicht an die Lebenszeit gebunden und ist, wie der Name sagt, erblich.

Der Hochadel (Graf und höher) kann sowohl erbliche als auch heimfallende Lehensverträge abschließen, Freiherren nur Heimfallende. Erbliche Lehnsverträge, die mit einem Fürsten (Markgraf und höher) abgeschlossen werden, können den Vasallen zudem in den Adelsstand erheben.

 

Pflichten des Vasallen

  • Dem Lehnsherrn die Treue halten.
  • Dem Lehnsherrn mit Rat zur Seite stehen.
  • Den Lehnsherrn im Krieg und im Kampf unterstützen.
 

Pflichten des Lehnsherrn

  • Dem Vasallen die Treue halten.
  • Den Schutz des Vasallen sicherstellen.
 

Weiteres

  • Ein Vasall muss, anders als ein Leibeigener, keine Abgaben an den Lehnsherrn leisten.
  • Ein Lehen darf vom Vasallen nicht verschenkt oder verkauft werden. Ist er aber ein titulierter Adliger, darf er das Lehen oder Teile davon weiter verlehnen.
  • Im Falle eines Treuebruchs einer der Parteien, gilt der Lehensvertrag als aufgelöst.
  • Lehensverträge werden in Fainand normalerweise in einer Zeremonie geschlossen und schriftlich festgehalten. Zur Zeremonie kniet der Vasall vor seinem Lehnsherrn und schwört vor Zeugen den Treueid. Er reicht dem Lehnsherrn seine gefalteten Hände, welche von diesem umfasst werden.