Fainandischer Adel

Der fainandische Adel regiert in unterschiedlichen Ausmaßen das Kaiserreich.

 

Erbadel

Der Erbadel bildet die Regierung. Er unterteilt sich in den hohen und den niederen Adel, wobei der Hochadel zusätzlich die Fürstenränge beinhaltet und der niedere Adel die Untitulierten. Charaktere, die dem Adel angehören haben je nach Rang unterschiedliche Rechte und Pflichten.

 

Hoher Adel: Fürsten

 

Hoher Adel

 

Niederer Adel

 

Niederer Adel: Untitulierte

 

Personaladel

Der Personaladel, auch Titularadel, beinhaltet beinahe alle Titel des Erbadels, allerdings sind diese nicht erblich und es gehört auch keine Länderei dazu. Sie werden als Auszeichnungen für besondere Leistungen verliehen.

  • Herzog und Herzogin
  • Anrede: Durchlaucht
  • Markgraf und Markgräfin
  • Anrede: Erlaucht
  • Graf und Gräfin
  • Anrede: Hochgeboren
  • Freiherr/Baron und Freifrau/Baronin
  • Anrede: Hochgeboren
  • Herr/Edler und Frau/Herrin/Edle
  • Anrede: Hochwohlgeboren
 

Ritter

Fainandische Ritter bilden einen parallelen Stand. Er ist sowohl Adligen als auch, unter bestimmten Umständen, Bürgerlichen zugänglich. Außerdem wird dieser Rang ebenso wie beim Personaladel als Auszeichnung für besondere Leistungen im militärischen Bereich verliehen. Die Anrede ist für beide Geschlechter Ritter oder Sir.

 

Weiteres

  • Ein "von" im Nachnamen reicht in Fainand nicht aus, um eine adlige Herkunft zu begründen, da es auch auf den Herkunftsort hinweisen kann. Dies ist manchmal bei Dörflern der Fall, die eventuell keinen Nachnamen führen.

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