Ritter Rank/Title in Hisweharda | World Anvil

Ritter

Fainandische Ritter sind, je nach Wohlstand, sowohl zu Pferd oder Daeraras als auch zu Fuß gut ausgebildete Kämpfer. An ihren Rang sind gewisse Erwartungen sowie besondere Rechte und Pflichten gebunden.

Ein Ritter ist dem Personaladel gleichrangig, wenn er einer bürgerlichen Familie entstammt, weshalb der Rang offiziell dem niederen Adel zugehörig ist. In der Realität werden diese bürgerlichen Ritter allerdings nur selten vom Erbadel als solche behandelt.

Die Ritter Fainands sind oftmals an Fürsten- und Grafenhöfen tätig. Selten stehen sie im Dienste eines (Frei-)Herrn.

Bürgerliche Ritter können von Fürsten ebenfalls Lehen erhalten, wodurch sie, je nach Lehensvertrag, auch dem Erbadel zugehörig werden können. Sie werden aber bevorzugt allein für den militärischen Dienst oder als Leibwächter genutzt und ihre Versorgung anderweitig sichergestellt, meist am Hofe des Dienstherrn.

Außerdem wird der Ritterstand als Auszeichnung für besondere Leistungen im militärischen Bereich genutzt. Dies betrifft nicht nur Soldaten, sondern auch beispielsweise Waffen- und Rüstungsschmiede.

Der Ritterstand ist sowohl Männern als auch Frauen zugänglich. Er kann aber in keinem Fall vererbt werden.

 

Voraussetzungen

Bei adliger Abstammung

  • Der Charakter hat ohne weitere Vorleistung das Recht, die Ausbildung als Ritter zu beginnen. (Ein Ritter kann die Aufnahme eines Knappen, trotz der adligen Abstammung allerdings verweigern.)
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.

Bei bürgerlicher Abstammung

  • Der Charakter hat dem auszubildenenen Ritter ein besonderes Talent im militärischen Bereich vorzuweisen bzw. den Ritter von sich zu überzeugen.
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.

Bei ausländischer Herkunft

  • Der Charakter schwört dem Kaiser, stellvertretend dem auszubildenen Ritter, die Treue.
  • Bei adliger Abstammung: Der Charakter hat ohne weitere Vorleistung das Recht, die Ausbildung als Ritter zu beginnen.
  • Bei bürgerlicher Abstammung: Der Charakter hat dem auszubildenenen Ritter ein besonderes Talent im militärischen Bereich vorzuweisen bzw. den Ritter von sich zu überzeugen.
  • Der Charakter bezahlt, wenn nicht anders vereinbart, die Ausbildung.
 

Karrierefortschritt

Page - Knappe - Ritter

Die Pagenzeit beginnt normalerweise in jungen Jahren, weshalb sie bei bürgerlichen Anwärtern oft übersprungen wird. Die entsprechenden Lehrinhalte müssen in diesem Fall eventuell schneller vermittelt werden.

 

Anrede

Die Anrede ist für männliche als auch weibliche Ritter gleich. Welche bevorzugt genutzt wird, ist ortsabhängig.
  • Ritter
  • Sir
 

Tugenden

In Andelen, Tawarien und Gwenfolk

  • Treue
  • Demut
  • Tapferkeit
  • Höfischkeit
  • Maßvolles Leben
  • Ehrenhaftigkeit (dies ist keine richtige Tugend, aber eine Erwartungshaltung)

Die Tugenden für die anderen Herzogtümern sind noch nicht definiert.

 

Lyrik

Von einem Ritter wird erwartet, dass er der Lyrik mächtig ist. Dies kann sich im Verfassen von Gedichten oder Liedern äußern, aber auch das Spielen eines Instruments ist beliebt.

 

Höfische Grundlagen

Einem Ritter sollten zumindest die Grundlagen des Hofprotokolls bekannt sein. Hierzu gehören die Titel und die im entsprechenden Herzogtum genutzten Anreden sowie die Verbeugungen und Tischsitten.

 

Rechte

Die Rechte gelten normalerweise nicht oder nur bedingt, wenn der Ritterschlag für eine besondere Leistung erfolgte.

  • Der Ritter muss von seinem Dienstherrn ebenso respektiert und geachtet werden wie der Ritter seinen Dienstherrn.
  • Der Dienstherr muss die Versorgung des Ritters gewährleisten. Diese kann über einen Lehensvertrag sichergestellt werden.
  • Die Teilnahme an sämtlichen Turnieren.
  • Die Aufnahme und Ausbildung anderer Knappen.

 

Pflichten

Die Pflichten gelten normalerweise nicht oder nur bedingt, wenn der Ritterschlag für eine besondere Leistung erfolgte.

  • Dem treuen und gehorsamen Folgen der Befehle des Dienstherrn.
  • Dem Wahren der Tugenden.
  • Dem Beschützen der Wehrlosen und Schwachen.

 

Weiteres

  • Die Ausbildung zum Ritter wird mit dem Ritterschlag abgeschlossen.
  • Es ist an sich nicht verboten als Adliger bzw. auch "bürgerlicher Ritter" einem bürgerlichem Gewerbe nachzugehen, allerdings schadet dies dem Ruf erheblich und kann zum Turnierverbot (Ehrenstrafe) führen.

Inhalt

Art
Nobility, Non-hereditary