Niedere und hohe Gerichtsbarkeit in Hisweharda | World Anvil

Niedere und hohe Gerichtsbarkeit

Die fainandische Gerichtsbarkeit unterteilt sich in die niedere und die hohe Gerichtsbarkeit.

  • Niedere Gerichtsbarkeit
  • Sie befasst sich mit eher kleineren Straftaten (z.B. Streitsucht, handwerklicher Pfusch), die mit Geldbußen oder leichten Körperstrafen gesühnt werden und darf vom hohen und niederen Adel sowie deren Vögten und Richtern in Städten ausgeübt werden.
  • Hohe Gerichtsbarkeit
  • Sie befasst sich mit schweren Delikten (z.B. Mord, Verrat, schwerer Diebstahl), die mit Körper- oder der Todesstrafe gesühnt werden und darf vom hohen Adel sowie deren Vögten und Richtern in Städten ausgeübt werden.