Geldstrafen

Welche Strafen wofür gelten, ist vom Herzogtum abhängig. Im Folgenden ist eine Beispielliste aufgeführt.

Bußgelder gehen an die Gerichtskasse. Die Einnahmen werden zwischen dem jeweiligen Adligen und dem Richter geteilt. Im Falle der Pfalzgrafen steht die Hälfte des Betrags dem Kaiser zu.

Es besteht die Möglichkeit Ehrenstrafen, selten sogar Todesstrafen in eine Bußgeldstrafe abzuwandeln. Sie sind entsprechend hoch angesetzt.

Das Bußgeld kann in Geld oder Naturalien gezahlt werden.

 

Beispiele

  • Bußzahlung
    • Unerlaubte Fehde unter Adligen: 100 Gold
    • Verstoß gegen die Kleiderordnung: 2 Silber und 5 Kupfer
    • Schmähung eines Schöffen: 1 Silber an den Richter und jeweils an jeden Schöffen
    • Wilderei: 20 Silber - 1 Gold
 
  • Blutgeld
    • Tötung eines Leibeigenen: 2 Gold, 9 Silber und 7 Kupfer
    • Tötung eines Freien: 9 Gold und 9 Silber
    • Tötung eines Adeligen: 120 Gold, 4 Silber und 5 Kupfer