Todesstrafen

Welche Strafen wofür gelten, ist vom Herzogtum abhängig. Im Folgenden ist eine Beispielliste aufgeführt.

 

Beispiele

  • Enthauptung (Richtschwert (eher alldorisch und corenzanisch) oder Beil (eher æthelnisch))
    • (Hoch-)Verrat (bei Adligen)
    • Mord (ggf. nur bei Adligen)
    • Angriff auf Diplomaten (bei Adligen)
       
  • Verbrennen
    • Religiöse Verbrechen
    • Illegales Magiewirken
 
  • Ertränken
    • Kindsmord
 
  • Lebendig begraben werden
    • Kindsmord
 
  • Einmauern
 
  • Steinigung
   
  • Estrapade; Sturz aus großer Höhe, angebunden an einem Seil, das den Sturz kurz vor dem Boden beendet (corenzanisch)
    • Desertion
 
  • Mazzolata; Folterung mit glühenden Zangen, Erschlagung mit Hammer, anschließende Vierteilung ODER Erschlagung (erst auf den Hinterkopf, danach von vorne), darauffolgender Kehlschnitt (corenzanisch)
 

Weiteres

  • Zum Tode Verurteilte halten vor ihrer Hinrichtung manchmal eine kurze Rede, in der sie sich beispielsweise schuldig bekennen. Hält der Verurteilte eine Rede, in welcher er andere beschuldigt, beleidigt etc. müssen seine Angehörigen mit Konsequenzen rechnen.
  • Körperteile von Hingerichteten können zur Abschreckung an öffentlichen Plätzen ausgestellt werden.
  • Zum Tode verurteilte Adlige sowie ihre Familien können Lehen und Titel verlieren.