Markt

Das Marktrecht kann in Fainand von den Herren vergeben werden. Sie können innerhalb ihrer Herrschaft von den Verkäufern Marktabgaben in Form von Geld oder Naturalien verlangen. Fürsten können diese Abgaben auch in landständischen Städten einfordern.

Auf dem Markt muss ein Marktrichter eingesetzt werden, welcher für die Kontrollen von Maßen und Qualität sowie der Regelung kleinerer Streitigkeiten zuständig ist. In Städten ist er zudem dafür zuständig, die Richtlinien der Gilden durchzusetzen.

Der Herr muss auf Märkten den Marktfrieden garantieren.

 

Weiteres

  • Ohne einen Markt dürfen Waren nur bis zu bestimmten Mengen gehandelt werden.