Herold
Der fainandische Herold ist ein wappenkundiger Diplomat, welcher mit dem Kriegsrecht vertaut ist und auch bei der Turnierorganisation relevante Aufgaben übernimmt.
Es gibt zwei Arten von Herolden:
- personengebundene Herolde Sie stehen im Dienst eines Herren und tragen dessen Wappen.
- freie Herolde Sie sind unabhängig und tragen mehrere Wappen.
Karrierefortschritt
Persevant - Herold - Wappenkönig
Voraussetzungen
Am Grafen-, Markgrafen- und am Herzogshof
- Der Charakter hat die Ausbildung zum Herold als Persevant durchlaufen.
Am Pfalzgrafenhof
- Der Charakter hat die Ausbildung zum Herold als Persevant durchlaufen.
- Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
Am Kaiserhof
- Der Charakter hat die Ausbildung zum Herold als Persevant durchlaufen.
- Der Charakter ist ein Elf
Optional: Der Charakter trägt den Titel Graf
oder der Charakter ist Sohn/Tochter eines Grafen
oder der Charakter trägt den Titel Freiherr/Baron
oder der Charakter ist Sohn/Tochter eines Freiherrn/Barons
oder der Charakter trägt den Titel Herr/Edler
Rechte
- Immunität, auch beim Bereten feindlicher Lager
- Keine Gefangennahme, auch nicht nach Sieg der feindlichen Seite
- Abgabe- und Steuerfreiheit
- Bedingungsloses und freies Geleit
- Austellen von Wappenbriefen an freie Bürger
- Führung des Amtswappen aller fainandischen Herolde
Allgemeine Pflichten
- Tragen des Heroldsgewands und -stabs
- Tragen eines Amts(nach)namen, der entweder auf den Dienstherrn oder auf die Länderei zurückgeht, in der der Herold tätig ist. Der Amtsname wird meistens vom Dienstherrn vergeben
- Keine Waffen tragen
- Kenntnis der fainandischen Heraldik
- Kenntnis aller Wappen des Adels
- Kenntnis des Hofprotokolls
- Kenntnis der jeweiligen Kultur
- Kenntnis des Kriegsrechts
- Bekanntmachung von Erlassen und Nachrichten an die Untertanen des jeweiligen Adligen
- Ausführung diplomatischer Missionen
Pflichten beim Kampf
- Übermittlung von Botschaften an feindliche Lager
- Keine Waffen tragen, sobald ein feindliches Lager betreten wird
- Schweigepflicht nach Aufsuchen eines feindlichen Lagers
- Bezeugung der Verleihung von Ritterwürden vor Kampfhandlungen
- Aushandlung von Lösegeldern
- Beobachtung von Schlachten sowie deren Teilnehmern
- Feststellen des Siegers nach der Schlacht durch die Herolde beider Seiten
- Beglückwünschung des Siegers, wenn der Herold zur Seite der Verlierer gehört
Pflichten beim Turnier
- Prüfung der Legitimation der Teilnehmer
- Durchführung der Helmschau
- Erstellung von Teilnehmerlisten
- Organisation des Turniers
- Funktion als Turnierrichter
- Verfassung eines Berichts über das Turnier
Weiteres
- Herolde dürfen, obwohl ihnen das Tragen und Führen von Waffen verboten ist, Rüstungen tragen.