Fainandische Heraldik in Hisweharda | World Anvil

Fainandische Heraldik

Die fainandische Heraldik wurde stark von der æthelnischen Heraldik der alten Gwenfolker beeinflusst. So ist sie insbesondere für die Elfen eher untypisch. Ihr Aussehen ist stak mit dem Turnierwesen verknüpft.

Ein fainandisches Wappen repräsentiert immer eine Familie. Personenwappen sind nur dann möglich, wenn der Betroffene ein Amt innehält, was ihn berechtigt zusätzlich das entsprechende Amtswappen zu führen.

Die Wappengestaltung unterliegt strengen Regeln, die zwingend eingehalten werden sollen. Die Darstellung darf variieren, allerdings ist die vorgegebene Darstellung in Wappenbriefen, Stammbäumen (bezieht sich auf das eigene Wappen) und auf Siegeln Pflicht.

Die fainandische Heraldik ist für jedes Herzogtum gültig.

 

Voraussetzung

Jeder freie Bürger ist dazu berechtigt ein Wappen zu führen.

Wurde der Betroffene in eine Familie geboren, die kein Wappen führt, kann er ihr eins stiften. Hierfür muss ein Herold aufgesucht werden, welcher den Prozess der Gestaltung unterstützt und am Ende den Wappenbrief mit entsprechender Blasonierung ausstellt. Kanzler, Notare und Adelige sind ebenfalls dazu berechtigt, ein Herold muss aufgrund der Kenntnisse dennoch anwesend sein.

Kinder erben, trotz der Geschlechtergleichheit Fainands, üblicherweise das Wappen des Vaters. Ist das Kind ein legitimierter Bastard, wird über den Schild ein Bastardfaden gelegt.

 

Wappengestaltung

Alle folgenden Elemente sollen bei der Wappengestaltung berücksichtigt werden.

Schild

  • Es wird immer der Dreieicksschild verwendet.
  • Es dürfen sämtliche Heroldsbilder und gemeine Figuren bei der Schildgestaltung verwendet werden.
    • Für die Bewohner Runeanns gilt, dass keine Tiere dargestellt werden dürfen.
  • Zugelassene Farben sind Rot, Grün, Blau und Schwarz. Ggf. auch Hautfarbe, wenn ein Humanoid dargestellt ist; diese Farbe gilt aber als unheraldisch und soll vermieden werden. Es dürfen keine hellen und dunklen Abweichungen der jeweiligen Farben verwendet werden.
  • Zugelassene Metalle sind: Gold bzw. Gelb und Silber bzw. Weiß.
  • Farbe darf nie an Farbe und Metall nie an Metall grenzen. Eine Ausnahme bilden drei aneinandergrenzende Flächen, bei denen diese Regel nicht eingehalten werden kann.
  • Es ist üblich sich auf eine oder zwei Farben und ein Metall zu beschränken.
  • Gemeine Figuren sind nicht an ihre natürliche Färbung gebunden.
  • Der Schild und die Figuren/Bilder darauf dürfen nicht schattiert werden.
  • Tinkturen (Farben und Metalle) haben weder eine Bedeutung noch sind sie unterschiedlich viel wert.

Helm

  • Es wird immer der Stechhelm verwendet.
  • Die Ausrichtung des Helmes wird von der Blickrichtung der Helmzier bestimmt.
  • Der Helm ist stahlfarben mit rotem Futter.
  • Die Helme der Häuser Faenaras und Tirdhras dürfen goldene Verzierungen tragen.

Helmdecke

  • Die Helmdecke ist meist floral geschnitten.
  • Die Außenseite bekommt die Farbe des Schildes.
  • Die Innenseite bekommt die Farbe des Metalls.
  • Situationsbedingt dürfen die linke und rechte Außenseite zwei verschiedene Farben bekommen.

Rangkrone oder Helmwulst

  • Bürger führen immer die Helmwulst. Die Wulst wird abwechselnd in der dominanten Farbe und dem dominanten Metall gefärbt.
  • Der niedere Adel führt als Helm- bzw. Rangkrone (Helm- und Rangkronen sind nicht das gleiche, die Begriffe werden in Fainand je nach Ort aber synonym verwendet) die alte gwenfolker Königskrone.
  • Der hohe Adel führt als Helm- brw. Rangkrone die neue gwenfolker Königskrone.

Helmzier

  • Die Helmzier unterliegt den gleichen Farbregeln wie der Schild.
  • Enthält der Schild eine gemeine Figur, wird diese üblicherweise auch als Helmzier verwendet. Sie darf aber auch davon abweichen.
  • Die Helmzier bestimmt die Ausrichtung des Helmes. Bevorzugt ist das Drei-/Halb-/Viertel-Profil.
  • Tiere sollen nicht frontal dargestellt werden.
  • Die Helmzier muss konstruierbar sein. Das heißt, sie darf beispielsweise keine schwebenden Elemente beinhalten.
 

Weiteres

  • Wappen sind Unikate. Kein Wappen darf mehr als einmal existieren.
  • Schildhalter und Wahlspruchbanner sind möglich, gehören aber nicht zu den Pflichtelementen und werden auf offiziellen Darstellungen meistens nicht verwendet. Bei der Nutzung von Schildhaltern soll beachtet werden, dass diese nicht schwebend dargestellt werden sollen.
  • Ländereien führen keine eigenen Wappen. Es wird das Wappen der entsprechenden Herrscherfamilie verwendet. Eine Ausnahme bildet das Wappen Fainands, das aus den Wappen der Familien Faenaras, Tirdhras und Bathone besteht, welche die drei ersten Herzogtümer des Kaiserreichs regierten. Es ist zudem das einzige Wappen, das keine Helmzier besitzt.
 

Heraldik unter den vorherigen Kaisern

Kaiser Aeglos

  • keine Rangunterscheidung
  • Männer: Dreiecksschild und Topfhelm, getrennt
  • Frauen: Dreiecksschild

 

Kaiser Nuvian

  • keine Rangunterscheidung
  • Männer und Frauen: Dreiecksschild mit Topfhelm

 

Kaiser Elvomir

  • keine Rangunterscheidung
  • Männer: rautenförmiges Emblem
  • Frauen: kreisförmiges Emblem

Inhalt

Schablonen zur Wappengestaltung

Bürgerwappen
Adelswappen (niederer Adel)
Adelswappen (hoher Adel)