Faenaras von Osterain
Die Familie Faenaras stellt seit Gründung des Kaiserreichs die Herrscher Fainands.
Bekannte Mitglieder
- Aeglos Faenaras von Osterain
- erster Kaiser von Fainand
- verstorben
- Lothodrien Tirdhras von Rodorn
- erste Kaiserin von Fainand / Kaiserinurgroßmutter
- vormalige Königin von Tawarien
- Nuvian Faenaras von Osterain
- zweiter Kaiser von Fainand
- verschollen
- Tatharwen Celeberyn
- zweite Kaiserin von Fainand und Prinzessin von Vénrya
- verstorben
- Elvomir Faenaras von Osterain
- dritter Kaiser von Fainand
- verstorben
- Elriel Nilentha Faenaras von Osterain
- Prinzessin von Fainand und Herzogin zu Belegnor
- Fiondra Aroval
- dritte Kaiserin von Fainand / Kaiserinmutter und Prinzessin von Aráme
- Arduval Faenaras von Osterain
- vierter Kaiser von Fainand
- Thrania Nórdan von Celethuir
- vierte Kaiserin von Fainand
- Amiolia Vana Daewlhuir-Faenaras von Dornstein-Osterain
- Kronprinzessin von Fainand und Markgräfin zu Alvermond
- Eydon Daewlhuir-Faenaras von Dornstein-Osterain
- Prinz- und Markgrafgemahl sowie Herr von Dornstein
Hausgesetz und -vertrag der Familien Faenaras von Osterain und Tirdhras von Rodorn
Thron- und Erbfolge
- Es soll das jeweils erstgeborene Kind an erster Stelle der Erbfolge stehen.
- Die Thronfolge für das Kaiserreich Fainand ist wie folgt geregelt:
- An erster Stelle die Erben Kaiser Arduvals.
- An zweiter Stelle Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
- An dritter Stelle die Erben der Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
- An vierter Stelle Herzog Lothrín zu Tawarien.
- An fünfter Stelle die Erben des Herzogs Lothrín zu Tawarien.
- An sechster Stelle Prinz Santion zu Tawarien.
- An siebter Stelle die Erben des Prinzen Santion zu Tawarien.
- Die Erbfolge für das Herzogtum Andelen ist wie folgt geregelt:
- An erster Stelle die Erben Kaiser Arduvals.
- An zweiter Stelle Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
- An dritter Stelle die Erben der Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
- An vierter Stelle Herzog Lothrín zu Tawarien.
- An fünfter Stelle die Erben des Herzogs Lothrín zu Tawarien.
- An sechster Stelle Prinz Santion zu Tawarien.
- An siebter Stelle die Erben des Prinzen Santion zu Tawarien.
- Die Erbfolge für das Herzogtum Tawarien ist wie folgt geregelt:
- An erster Stelle die Erben des Herzogs Lothrín zu Tawarien.
- An zweiter Stelle Prinz Santion zu Tawarien.
- An dritter Stelle die Erben des Prinzen Santion zu Tawarien.
- An vierter Stelle Kaiser Arduval.
- An fünfter Stelle die Erben Kaiser Arduvals.
- An sechster Stelle Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
- An siebter Stelle die Erben der Prinzessin Elriel Nilentha, Herzogin zu Belegnor.
Haupttitel
- Der Haupttitel des Herzogtums Andelen setzt sich wie folgt zusammen: Herzog zu Andelen - Graf zu Dor nan-Telegain - Freiherr zu Laerannel - Herr von Osterain
- Der Haupttitel des Herzogtums Tawarien setzt sich wie folgt zusammen: Herzog zu Tawarien - Graf zu Dor en-Oneth - Freiherr zu Mothiant - Herr von Rodorn
Heirat
- Mitglieder der jeweiligen Hauptlinien sollen Ehen nur mit ebenbürtigen Fürsten elfischen Blutes schließen.
- Mitglieder der jeweiligen Nebenlinien sollen Ehen nur mit Adligen elfischen Blutes schließen.
- Das Hausoberhaupt soll entscheiden, wenn ein Mitglied der Häuser Faenaras von Osterain oder Tirdhras von Rodorn eine nicht ebenbürtige Ehe schließen möchte.
- Weibliche Mitglieder werden bei Heirat nicht vom jeweiligen Haus ausgeschlossen.
Hausoberhaupt
- Das Hausoberhaupt soll das älteste Mitglied beider Häuser sein: Lothodrien Tirdhras von Rodorn.
- Im Falle eines Ablebens der Kaiserin Urgroßmutter, sollen die Häuser Faenaras von Osterain und Tirdhras von Rodorn kein gemeinsames Hausoberhaupt bekommen.
- Das Hausoberhaupt soll in Streitigkeiten zwischen Hausmitgliedern als Richter fungieren.
- Das Hausoberhaupt soll über das hauseigene Vermögen und Eigentum entscheiden können, dazu gehören die Herrschaften Car na-Bereth, Âriant, Arasond und Milbarîdh des Hauses Faenaras von Osterain sowie die Herrschaften Elarnor, Fimfiligod und Heryniest des Hauses Tirdhras von Rodorn.
- Setzt sich ein Hausmitglied über die Entscheidung des Hausoberhauptes hinweg, so soll dieses über den Ausschluss des entsprechenden Hausmitgliedes entscheiden.
Tradition
- Allen Hausmitgliedern soll es gestattet sein, das Prädikat kaiserlich zu führen.
- Alle erwachsenen Hausmitglieder sollen folgenden Ehrentitel erhalten: Ritter des Kaiserordens
- Allen Hausmitgliedern soll es gestattet sein, folgenden Beinamen zu führen: Erbe/Erbin der ersten Kaiserin
- Allen gemeinsamen Nachkommen des vormaligen Kaisers Elvomir und der vormaligen Kaiserin Fiondra, Prinzessin von Aráme soll es gestattet sein, folgenden Beinamen zu führen: Sohn/Tochter Arámes
- Allen Hausmitgliedern, die regierende Fürsten sind, soll es gestattet sein, folgende Beinamen zu führen: Diener/Dienerin der Elfen und Getreuer/Getreue der Nostari/Schlafenden
- Das weibliche Hausoberhaupt soll bei legitimer Geburt eines Mädchens einen zweiten Namen auswählen.
Pflichten
- Es soll Aufgabe aller Hausmitglieder sein, die arámeische Kultur zu fördern.
- Ebenso soll es Aufgabe aller Hausmitglieder der jeweiligen Hauptlinien sein, den Fortbestand der Dynastie zu sichern.
- Hausmitgliedern in Not soll finanziell sowie mit Schutz geholfen werden.
- Die Grafschaften Dor na-Rían und Dor na-Aran sollen nicht oder nur an Hausmitglieder verlehnt werden.
- Die Freiherrschaften Calenanor und Nellas sollen nicht oder nur an Hausmitglieder verlehnt werden.
- Die Herrschaften Car na-Bereth, Âriant, Arasond, Milbarîdh, Elarnor, Fimfiligod und Heryniest sollen nicht oder nur an Hausmitglieder verlehnt werden.

Fainand-Hirsch gekrönt mit gwenfolker Laubkrone
Einhorn gekrönt mit tawarischer Krone - "Erben der ersten Kaiserin"
Falke gekrönt mit arámeischer Krone - "Kinder Arámes"
treue Hände gekrönt mit Elvomirs Krone - "Diener der Elfen"
Schwurhand mit Symbolen der Nostari - "Getreue der Nostari/Schlafenden"