Hausgesetz
Hausgesetze bieten Familien des fainandischen Hochadels die Möglichkeit, ihre familieninternen Angelegenheiten unabhängig von der Verfassung zu regeln. Die Voraussetzungen sehen wie folgt aus:
- Das Hausoberhaupt legt das Hausgesetz fest.
- Alle volljährigen regierende Mitglieder müssen zustimmen.
- Das Hausgesetz muss vom Pfalzgrafen oder Kaiser bestätigt werden.
Hausgesetze regeln unter andem:
- Die Bestimmung des Hausoberhauptes (z.B. das älteste Mitglied oder das Mitglied mit dem ranghöchsten Titel).
- Die Rechte des Hausoberhauptes (z.B. Richterfunktion bei familieninternen Streitigkeiten; Bestimmen über hauseigenes Vermögen; Bestimmen über Aufenthaltsorte der Mitglieder etc.).
- Die Erbfolge.
- Die Erbberechtigung und eventuellen Ausschluss (z.B. Gleichberechtigung oder männliches/weibliches Vorrecht; Ausschluss, wenn das Mitglied aus einer unebenbürtigen Ehe stammt; Ausschluss, wenn das Mitglied unebenbürtig heiratet etc.).
- Die eventuelle Erbteilung, wobei Haupttitel nicht getrennt werden dürfen.
- Die Heiratsvoraussetzungen (z.B. Ebenbürtigkeit).
- Den eventuellen Hausauschluss bei Heirat eines weiblichen Mitglieds (ggf. auch eines männlichen Mitglieds z.B., wenn es ein weibliches Vorrecht gibt).
- Die Haustraditionen.
- Die eventuellen Pflichten der Familienmitglieder.