Bastarde

Bastarde sind Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden. In Fainand dürfen sie nicht erben, solange sie nicht legitimiert sind. Ein legitimierter Bastard führt den Nachnamen des Vaters und, wenn vorhanden, dessen Wappen mit einem Bastardfaden.

Legitimation

Die Legitimation kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden.

  • Durch eine Heirat der Eltern, sofern diese vor der Geburt des Bastards frei waren zu heiraten.

Weiteres

  • Ein Bastard kann auch nach dem Tod seiner Eltern vom Kaiser oder einem Pfalzgrafen legitimiert werden.
  • Ein (legitimierter) Bastard steht niemals vor den ehelich geborenen Kindern in der Erbfolge.
  • Der Bastardfaden im Wappen kann auch bei ehelichen Kindern des legitimierten Bastards nicht entfernt werden.
Alte Darstellung des Wappens der Grafen zu Hightyn mit Bastardfaden