Notar
Der fainandische Notar ist ein unterstützendes Amt von Fürsten und Richtern. Es darf nur von Elfen und Halbelfen ausgeübt werden.
Aufgaben
- Beurkundigen von Rechtshandlungen
- Beglaubigen von Urkunden
Weiteres
- Das Amt des Notars gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).