Vollzug 5314d2: Hereditärer Verbleibens-Anspruch in Trigger | World Anvil

Vollzug 5314d2: Hereditärer Verbleibens-Anspruch

  Der Innovations-Vollzug 5314d2 (violett-farben) gehört zu den Grundstatuten des Enklave-Spektrums und regelt für alle Genesen deren Anspruch auf einen Platz im Residenz und den Jump-Sälen des Triggers. Zugleich stellt er auch einen der größten Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht und die individuelle Freiheit aller Genesen dar.  
    Dieser Vollzug, der schon seit etlichen Jumps besteht und in seiner Grundausrichtung seither nie geändert worden ist (weshalb er noch immer seinen Status als Innovations-Vollzug behält), manifestiert für viele Genesen, was es für sie bedeutet, Genese zu sein: Das Anrecht durch Geburt, im Falle eines Jumps zu den wenigen Auserwählten zu gehören, die in den Jump-Sälen des Enklaves mit in die 'neue Welt' reisen. Im Grunde garantiert der Vollzug für einen hereditären Verbleibens-Anspruch noch weitaus mehr - ist doch der Status als Genese auch an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Residenz, einen Anspruch auf Zugehörigkeit in einem Pact und damit ein Anrecht auf einen Wohnplatz im Residenz, sowie die Möglichkeit, auf die im Enklave gelagerten und produzierten Güter und Ressourcen zugreifen zu können. Darüber hinaus besteht für einen Genesen auch der Anspruch, einen ResonanzLink zu erhalten und sich somit mit BlueNet verbinden zu können. (Streng genommen können dies auch Civis, die in den Besitz eines ResonanzLinks geraten, allerdings haben Genesen so gesehen ein Geburtsrecht darauf.)   Der Anspruch auf "Verbleiben" ist somit in diesem Gesetzestext mehrdeutig zu verstehen: Einerseits bezeichnet er den Verbleib im Residenz, weiterhin auch den Verbleib im Jump selbst. Abstrakt lässt sich außerdem ein Anspruch auf Verbleib oder zumindest Partizipation in/an BlueNet ableiten, auch wenn dieser nicht explizit im Vollzug vermerkt ist.      

Umsetzung des Verbleibens-Anspruchs im Residenz

Der Anspruch auf Wohnraum im Residenz wird gemeinhin über Pacts geregelt. Jeder Genese tritt nach seiner Schulzeit/Ausbildung bei Augeri einem Pact - oder einer äquivalenten Organisation, wie Augeri selbst oder dem Exekut - als Aspirant bei. Dieser Pact stellt ihm dann einen adäquaten Wohnort zur Verfügung - sein Verbleib in dieser Wohnung ist an seine Mitgliedschaft an den Pact gebunden und sein Anspruch darauf gilt, so lange der Genese den Pact in seinem Namen trägt. Grundbesitz und Eigentumswohnungen sind somit etwas rares im Residenz und meist ein hohes Statussymbol - bedeutet es doch üblicherweise, dass ein Eigentümer es sich leisten kann, sich auf eine Ebene mit einem (meist kleineren) Pact zu stellen.      

Umsetzung des Verbleibens-Anspruchs im Jump

Dass das Enklave jedem neugeborenen Genesen per Vollzug (sprich per Gesetz) einen Anspruch auf einen Platz in den streng organisierten Jump-Sälen des Triggers zukommen lässt, hat eine banale wie einschneidende Konsequenz für die Geburtenrate unter Genesen: Sie ist - zum Wohle aller, selbstverständlich - streng auf eine feste Zahl limitiert.   Die freien Plätze in den Jump-Sälen (frei durch Tod, Aberkennung aufgrund von Verbrechen oder Ausfallens aus einem Pact, oder schlichtweg freiwilligen Rücktritt) werden zwecks ihrer Vergabe aufgeteilt: Manche werden an bestimmte Pacts verteilt, sodass sie vielversprechende, wohlhabende oder talentierte Individuen aus dem Civis in ihre Reihen aufnehmen können. Aber die meisten werden von den Verwaltern des Enklaves an werdende Eltern verteilt, die durch einen gemeinsam unterzeichneten Antrag auf einen Geburtsplatz, sowie einer ausschweifenden Dokumentation ihrer Lebensverhältnisse ihrem Wunsch, ein Kind in die Welt zu setzen, Ausdruck verliehen haben. Unter Umständen (wie etwa der Zeugungsunfähigkeit) wird die Erlaubnis auf eine Geburt auch zu einem Adoptionsrecht ausgeweitet, wodurch eine Familie befähigt wird, auch ein Kind aus dem Civis oder den Kolonien in den Genesenstatus zu erheben.   Gebiert ein Elternpaar ein Kind ohne Bestätigung eines solchen Antrags, gilt der Vollzug 5314d2 nicht für dieses Kind und es erhält keinen Anspruch auf ein Leben im Residenz . Folglich muss es ins Civis (oder in selteneren Fällen in eine Kolonie) gegeben werden - es sei denn einer der Elternteile verzichtet seinerseits auf seinen hereditären Verbleibens-Anspruch und reicht ihn an das Kind weiter.   Die Auswahlprinzipien, nach denen das Enklave unter all den Anträgen auswählt, welchem stattgegeben wird, werden streng geheim gehalten. Auskunft der inneren Verwaltungsinstanzen legt allerdings nahe, dass eine ausführlicherere Dokumentation und lückenlosere Nachweise der Lebensumstände eines Paares eher den Vorzug erhält. Aufgrund der hochemotionalen Bedeutung dieses Bewerbungsprozesses ist es zudem nicht verwunderlich, dass der Verwaltung des Enklave regelmäßig von zornigen oder frustrierten Elternschaftsanwärtern vorgeworfen wird, Diskriminierung auszuüben oder ihre Bestrebungen nicht anzuerkennen.

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