Graf
Grafen sind die Stellvertreter der Krone im Königreich. Sie berufen die Landstände ihrer Grafschaft zum Landtag ein und verwalten mit diesen zusammen die Grafschaft.
Grafen sind in Kriegszeiten die Obristen eines Regiments und sind verpflichtet die nötigen Kompanien in ihrer Grafschaft zu unterhalten um ein Regiment zu bilden. Dabei sind sie angehalten mindestens eine Kompanie selbst unter Waffen zu halten.
Grafen üben das Landrecht aus und wachen über die Landstraßen, Häfen und Brücken des Königreiches.
Grafen sind die höchsten Richter in ihrer Grafschaft, sie können den Blutbann über Freisaßen, Hörige und Leibeigene aussprechen
Grafen können die Niedere Gerichtsbarkeit über Adlige ausüben, wenn sie den Landtag als Gericht einberufen können sie die Mittlere Gerichtsbarkeit ausüben.
Art
Nobility, Non-hereditary
Current Holders
Direkter Vorgesetzter
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