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Burggraf

Burggrafen werden von der Königin frei ein- und abgesetzt um die Königlichen Burgen zu befehligen. Die Königin hat im ganzen Königreich das Recht Burgen zu Bauen und Burggrafen einzusetzen dabei kann sie auch Land beanspruchen. Vasallen der Krone können nicht selbstständig Burgen errichten und bemannen. Nur in den den Marken hat sie das Burgregal auf die Markgrafen übertragen. Bisher hat nur der Baron von Morgenhain von der Königin die Erlaubnis erhalten eine Burg im Herzland des Königreiches zu errichten, welche nicht von einem Burggrafen befehligt wird. Burggrafen befehligen keine eigenen Kompanien wie andere Grafen, sondern verfügen befehligen Kompanien der Königlichen Garde, welche an allen Königsburgen anzutreffen sind und der der Königlichen Armee welche ihren Kriegsdienst unter seinem Befehl erbringen. Alle Burggrafen sind ähnlich den Majoren immer auch Mitglieder der Königlichen Garde und dort nur der Königin und der Marschallin verpflichtet.
  Gralsberg wird von dem bekanntesten Burggrafen befehligt, dem Königlichen Kammerherrn selbst, welcher im Namen der Königin über ein eindrucksvolles "Hausrecht" für einen Kammerherrn verfügt und auch Befehlsgewalt über die Königliche Garde verfügt.
  Moosburg war einst eine Burggrafschaft unter dem Befehl des Kammerherrn, bevor die Burggrafschaft zur Markgrafschaft erhoben wurde.

Verleihung

Die Königin setzt Burggrafen durch Königlichen Erlass in ihren Burgen ein.
Art
Nobility, Non-hereditary
Gleichzusetzen mit
  • Oberst der Königlichen Armee
  • Graf des Königreiches
Current Holders
Direkter Vorgesetzter
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