Baron
Die Barone des Königreiches verfügen über größere Ländereien innerhalb welcher sie die Grundherrschaft ausüben. Diese sind anders als die Gutshöfe von Junkern und Freiherren nicht ohne weiteres veräußerlich, sondern ein fester Bestandteil ihrer Grafschaft.
Barone genießen festgeschriebene Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Grafen und der Krone, welche sie deutlich von anderen Adligen im Königreich abgrenzen:
- Sie haben das Forst, Jagd und Fischereirecht in ihrer Baronie
- Sie können die Straßen und Wege in ihrer Baronie selbstständig befestigen und Zölle auf diesen erheben.
- Sie können ihr Land als Lehen weiter aufteilen, sofern die Vasallen von der Krone akzeptiert werden.
- Sie können Haustruppen aufstellen, sind sogar dazu verpflichtet ihrem Grafen zum Heerbann mindestens eine Kompanie unter Waffen zur Verfügung zu stellen.
- Sie üben die Gerichtsbarkeit über alle Leibeigenen und Hörigen in ihrer Baronie aus und können in Fragen der Gerichtsbarkeit ihre Vasallen überstimmen.
- Sie teilen sich die Gerichtsbarkeit über die Freisassen innerhalb ihrer Baronie mit den Vögten des Grafen.
Art
Nobility, Hereditary
Current Holders
Direkter Vorgesetzter
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