Junker
Junker haben Sitz und Stimme im Landtag ihrer Grafschaft. Sie üben die Grundherrschaft auf ihrem Grund und Boden aus und werden im Königreich zu Baronien zusammengefasst. Junker sind verpflichtet einen festen Teil von Waffenknechten für Kriegsdienste zur Verfügung zu stellen. Junker müssen von ihren Lehnseid auf ihren Baron leisten und beim Grafen und der Krone vorstellig werden.
Junker sind die Adligen Großgrundbesitzer des Königreiches und der gut gerüstete Kern der Königlichen Armee. Sie genießen Steuerfreiheit und Freiheit von Abgaben, für ihre Dienste. Anders als der Rittertitel ist der Titel erblich und wird mit dem Landgut vererbt.
Art
Nobility, Hereditary
Current Holders
Direkter Vorgesetzter
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