Königliche Armee von Laarin
Die Armee von Laarin beinhaltet alle stehenden Truppen des Königreiches.
Die Königin hat den Oberbefehl über alle Truppen des Königreiches, welcher Stellvertretend durch die Marschallin von Laarin ausgeführt wird. Alle Offiziere mit Patent sind Teil der Königlichen Armee und haben sowohl Befehlsgewalt wie auch die Pflicht zum Gehorsam.
Nur ein Bruchteil der Königlichen Armee ist zu jeder Zeit mobilisiert oder "Stehend". Der Großteil der Ritter und Soldaten ist verpflichtet einen Teil des Jahres zum Heerbann zu erscheinen oder Wehrdienst auf den Königs- und Grafenburgen zu leisen.
Auch die meisten Patrouillen im Königreich werden als Lehnsdienste durchgeführt, was während Feldzügen häufiger zu dem Ausfall dieser Patrouillen führt.
In den Marken des Königreiches halten die Markgrafen hingegen eigene Regimenter als "Armee in der Armee", welche sie direkt befehligen. Dort sind die Kriegs- und Wehrdienste deutlich häufiger und zu Feldzügen werden sie zusätzlich durch Kompanien aus den anderen Teilen des Reiches unterstützt.
Heerbann
Jede der Marken führt einmal im Jahr zu seiner entsprechenden Jahreszeit einen Feldzug gegen die Feinde des Reiches. Jeder Ritter aus dem Herzland ist verpflichtet sich einem dieser Feldzüge anzuschließen.
- Die Schummermark im Frühling
- Die Frostmark im Sommer
- Die Feymark im Herbst
- Die Salzmark im Winter
Struktur
Die Königliche Armee von Laarin ist in Regimenter, Banner, Kompanien und Lanzen und Trupps unterteilt.
Regiment
Jeder Graf ist verpflichtet der Krone ein Regiment zum Heeresbann zur Verfügung zu stellen. Als Obristen der Königlichen Armee stehen die Grafen ihrem Regiment vor, Während die Krone ihnen einen Major der Königlichen Garde zur Seite stellt welcher im Frieden den Befehl über Königliche Truppen in der Grafschaft ausübt und dem Grafen beratend zur Seite steht. Markgrafen haben den ständigen Befehl über ihr Regiment und können selbst Beförderungen zum Major vornehmen. Die Krone unterhält auch eigene Regimenter im Königreich. Folgende Regimenter bilden die Königliche Armee:
Jedes Regiment ist zum Heerbann weiter in zwei Banner geteilt, welchem je ein weiterer Major der Königlichen Garde vorsteht, welcher wie der Stabsmajor von der Krone bestimmt wird. Zu Friedenszeiten sind die Majore an der Seite des Stabsmajors und des Landvogtes mit der Musterung in der Grafschaft beschäftigt oder werden von der Krone für andere Aufgaben außerhalb der Grafschaft abgestellt. Im Banner führen die Majore führen ihren eigenen Stab und haben meist einen Vasall des jeweiligen Grafen als Stabshauptmann zur Seite gestellt. In den Marken kontrollieren die Markgrafen ihre Kompanien direkt und lediglich der Heerbann in der Mark wird von Bannern durchgeführt, dem sich dann auch Kompanien der Mark anschließen.
Folgende Banner bilden die Regimenter der Königlichen Armee:
Die Banner formen sich aus den Kompanien einer Grafschaft, denen je ein Hauptmann oder Rittmeister vorsteht. Kompanien werden durch den Grafen selbst oder durch seine Vasallen aufgestellt. Grafen sind dazu angehalten, aber nicht verpflichtet, eigene Kompanien zu unterhalten. Nur die Krone und die Markgrafen dürfen alle Kompanien ihres Regimentes außerhalb vom Heerbann unter Waffen halten. Die Majore mustern die Kompanien auf ihre Tüchtigkeit, Ausstattung und Ausbildung und kontrollieren die Musterrolle des Hauptmannes und des Grafen. Sofern der Hauptmann auch Baron in der Grafschaft ist und sein eigenes Land hat, ist ihre Kompanie auch für die Landwehr in der Baronie zuständig. Nur die Königin kann den Eid eines Barons abnehmen und ihn zum Adel des Königreiches erheben. Markgrafen können Grenzbaronien einrichten und Barone ein und absetzen, sie haben ihre Rechte und Pflichten jedoch nur in der Mark inne, sofern die Königin die Grenzbaronie nicht zur "echten" Baronie erhebt. Folgende Kompanien bilden die Banner der Königlichen Armee:
Lanzen, insbesondere bei Infanterie auch Spieß genannt, werden von einem Ritter als Leutnant angeführt. Ein Leutnant ist entweder als Junker selbst Herr seiner Lanze oder führt die Lanze oder den Spieß seines Lehnsherrn. Nur die Königin, kann ihre Untertanen zu Rittern der Krone schlagen, womit sie automatisch ihr Offizierspatent erhalten. Markgrafen können Ritter der Mark erheben, welche jedoch ohne Patent der Krone diese Rechte und Pflichten nur in der Mark innehaben und nicht zum Adel des Königreiches zählen. Trupp oder Zelt
Die Kleinste Einheit der Königlichen Armee ist der Trupp, zuweilen auch als Zelt bekannt. Feldwebel, meist Freisassen selten auch Edelleute die keine Ritter sind, führen dabei bis zu 10 Soldaten. Feldwebel müssen dabei immer Teil einer Lanze oder direkt einer Kompanie sein. Nichtadligen ist das aufstellen von eigenen Truppen außerhalb von Kompanien untersagt.
Regiment
Jeder Graf ist verpflichtet der Krone ein Regiment zum Heeresbann zur Verfügung zu stellen. Als Obristen der Königlichen Armee stehen die Grafen ihrem Regiment vor, Während die Krone ihnen einen Major der Königlichen Garde zur Seite stellt welcher im Frieden den Befehl über Königliche Truppen in der Grafschaft ausübt und dem Grafen beratend zur Seite steht. Markgrafen haben den ständigen Befehl über ihr Regiment und können selbst Beförderungen zum Major vornehmen. Die Krone unterhält auch eigene Regimenter im Königreich. Folgende Regimenter bilden die Königliche Armee:
- Königliches Regiment von Gralsburg, Königliche Garde
- Königliches Regiment
- Regiment von Vielwasser
- Regiment von Feymark
- Regiment von Schummermoor
- Regiment von Frostmark
- Regiment von Salzmark
Jedes Regiment ist zum Heerbann weiter in zwei Banner geteilt, welchem je ein weiterer Major der Königlichen Garde vorsteht, welcher wie der Stabsmajor von der Krone bestimmt wird. Zu Friedenszeiten sind die Majore an der Seite des Stabsmajors und des Landvogtes mit der Musterung in der Grafschaft beschäftigt oder werden von der Krone für andere Aufgaben außerhalb der Grafschaft abgestellt. Im Banner führen die Majore führen ihren eigenen Stab und haben meist einen Vasall des jeweiligen Grafen als Stabshauptmann zur Seite gestellt. In den Marken kontrollieren die Markgrafen ihre Kompanien direkt und lediglich der Heerbann in der Mark wird von Bannern durchgeführt, dem sich dann auch Kompanien der Mark anschließen.
Folgende Banner bilden die Regimenter der Königlichen Armee:
- Banner der Königin
- Banner von Gralsberg
- Banner von Sturmtorhaven
- Banner von Kronforst
- Banner von Vielwasser
- Banner von Abendgrund
- Banner von Neuhain
- Banner von Dornheim
- Banner von Moosburg
- Banner von Trollwehr
- Banner von Salzhafen
- Banner von Sonnenbucht
- Banner von Sturmfels
- Banner von Eisstein
Die Banner formen sich aus den Kompanien einer Grafschaft, denen je ein Hauptmann oder Rittmeister vorsteht. Kompanien werden durch den Grafen selbst oder durch seine Vasallen aufgestellt. Grafen sind dazu angehalten, aber nicht verpflichtet, eigene Kompanien zu unterhalten. Nur die Krone und die Markgrafen dürfen alle Kompanien ihres Regimentes außerhalb vom Heerbann unter Waffen halten. Die Majore mustern die Kompanien auf ihre Tüchtigkeit, Ausstattung und Ausbildung und kontrollieren die Musterrolle des Hauptmannes und des Grafen. Sofern der Hauptmann auch Baron in der Grafschaft ist und sein eigenes Land hat, ist ihre Kompanie auch für die Landwehr in der Baronie zuständig. Nur die Königin kann den Eid eines Barons abnehmen und ihn zum Adel des Königreiches erheben. Markgrafen können Grenzbaronien einrichten und Barone ein und absetzen, sie haben ihre Rechte und Pflichten jedoch nur in der Mark inne, sofern die Königin die Grenzbaronie nicht zur "echten" Baronie erhebt. Folgende Kompanien bilden die Banner der Königlichen Armee:
- Kompanie Leibgarde der Königin
- Kompanie Königliche Garde
- Kompanie Königliche Garde
- Kompanie Königliche Garde
- Kompanie Königliche Garde
- Kompanie Königliche Garde
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Königliches Regiment
- Kompanie Burggarde von Vielwasser
- Kompanie Stadtgarde von Vielwasser
- Kompanie Landwehr von Vielwasser
- Kompanie von Abendgrund
- Kompanie von Sonnenfeld
- Kompanie von Morgenhain
- Kompanie Burggarde von Moosburg
- Kompanie Baronie von Dämmerforst
- Kompanie von Lehmbruch
- Kompanie Grenzbaronie von Trollwehr
- Kompanie Grenzbaronie von Totenwacht
- Kompanie Grenzbaronie von Finster
- Kompanie Burggarde von Neuhain
- Kompanie von Fallwasser
- Kompanie von Splitterpass
- Kompanie von Dornforst
- Kompanie von Dornforst
- Kompanie von Dornforst
Lanzen, insbesondere bei Infanterie auch Spieß genannt, werden von einem Ritter als Leutnant angeführt. Ein Leutnant ist entweder als Junker selbst Herr seiner Lanze oder führt die Lanze oder den Spieß seines Lehnsherrn. Nur die Königin, kann ihre Untertanen zu Rittern der Krone schlagen, womit sie automatisch ihr Offizierspatent erhalten. Markgrafen können Ritter der Mark erheben, welche jedoch ohne Patent der Krone diese Rechte und Pflichten nur in der Mark innehaben und nicht zum Adel des Königreiches zählen. Trupp oder Zelt
Die Kleinste Einheit der Königlichen Armee ist der Trupp, zuweilen auch als Zelt bekannt. Feldwebel, meist Freisassen selten auch Edelleute die keine Ritter sind, führen dabei bis zu 10 Soldaten. Feldwebel müssen dabei immer Teil einer Lanze oder direkt einer Kompanie sein. Nichtadligen ist das aufstellen von eigenen Truppen außerhalb von Kompanien untersagt.
Typ
Military, Army
Trainingsniveau
Professional
Rang
Experienced
Anführer
Leader Title
Übergeordnete Organisation
Untergeordnete Organisation
Standort
Zugehörige Ränge & Titel
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