Major
Die Majore des Königreiches werden von der Krone durch Königlichen Erlass ernannt. Jedes Grafschaft und jedes Regiment verfügt über drei Majore:
Einen Landmarschall als Sekundant des Grafen und zwei Majore welche die Banner der Grafschaft zum Heerbann führen sollen. Der Landmarschall findet sich, hauptsächlich am Hof des Grafen. Dort ist er damit beschäftigt, dessen Interessen und die Interessen der Marschallin in Einklang zu bringen. Im besten Falle ist fest in das Gefüge der Grafschaft eingebunden. Im schlechtesten Fall streiten sich Graf und Landmarschall um den Befehl über die Truppen der Grafschaft, wo der Landmarschall im Frieden und der Graf im Krieg die Oberhand hat. Die anderen Majore sind außerhalb des Heerbannes meist weiter mit Aufgaben für die Marschallin betraut und häufiger auch außerhalb "ihrer" Grafschaft eingesetzt. Sie ziehen häufig an der Seite der Landvögte durch die Grafschaften des Königreiches und Mustern die Bevölkerung und die Befestigungsanlagen. Einige Majore bleiben zu Weilen an der Front, während ihre Banner entbunden werden, bis diese im nächsten Jahr zurückkehren, andere finden sich im Frieden an der Seite der Königin und ihres Hofrates auf Burg Gralsberg.
Einen Landmarschall als Sekundant des Grafen und zwei Majore welche die Banner der Grafschaft zum Heerbann führen sollen. Der Landmarschall findet sich, hauptsächlich am Hof des Grafen. Dort ist er damit beschäftigt, dessen Interessen und die Interessen der Marschallin in Einklang zu bringen. Im besten Falle ist fest in das Gefüge der Grafschaft eingebunden. Im schlechtesten Fall streiten sich Graf und Landmarschall um den Befehl über die Truppen der Grafschaft, wo der Landmarschall im Frieden und der Graf im Krieg die Oberhand hat. Die anderen Majore sind außerhalb des Heerbannes meist weiter mit Aufgaben für die Marschallin betraut und häufiger auch außerhalb "ihrer" Grafschaft eingesetzt. Sie ziehen häufig an der Seite der Landvögte durch die Grafschaften des Königreiches und Mustern die Bevölkerung und die Befestigungsanlagen. Einige Majore bleiben zu Weilen an der Front, während ihre Banner entbunden werden, bis diese im nächsten Jahr zurückkehren, andere finden sich im Frieden an der Seite der Königin und ihres Hofrates auf Burg Gralsberg.
Verleihung
Alle Majore von Laarin werden durch Königlichen Erlass des Kronrates auf den Vorschlag der Königlichen Marschallin ernannt. Meist wird der Major zum Hof der Königin gerufen um seinen Erlass von der Königin persönlich zu erhalten. In den Marken kann ein Königlicher Herold den Erlass am Hof des Markgrafen verkünden. Diese können auch in Ausnahmen Feldbeförderungen zum Major vornehmen, vorbehaltlich des Königlichen Erlasses.
Verantwortungen
In Friedenszeiten sind Majore mit der Aufsicht über die Landwehr und die Beratung der Grafen in Militärischen Angelegenheiten beauftragt. Dabei weilt der Landmarschall meist an der Seite des Grafen, während die anderen Majore die Freisassen der Grafschaft auf ihre Tüchtigkeit und Ausrüstung mustern und trainieren. Zudem sind sie mit der Aufsicht über die Befestigungsanlagen betraut, deren Instandhaltung sie zu Teilen in Absprache mit den Landvögten und Grundherren direkt umsetzen können. Je nach Absprache zwischen der Krone, dem Graf und dem Landvogt, gründen die Majore auch Milizen und bilden diese aus.
Vorteile
- Majore sind Hoffähig
- Majore sind Mitglieder der Königlichen Garde.
- Majore können für die Königliche Armee Rekrutieren.
- Majore können in Kriegszeiten den Eid auf die Krone abnehmen.
- Majore können in ihren Bannern Soldaten bis zum Oberfeldwebel befördern.
- Majore können Soldaten zum Dienst als persönlicher Assistent (Trabanten) berufen.
Gründe für die Aberkennung
Majore können nur von der Königin oder die Königliche Marschallin entlassen werden. Obristen, wie Markgrafen und Grafen können Majore temporär ihres Amtes entbinden und vor der Krone zur Anklage stellen.
Bedeutende Titelträger
- Leopold von Rotbach, als Landmarschall von Vielwasser
- Menowin von Trauerstein, als Burgmarschall von Gralsberg
Art
Civic, Military, Commissioned
Current Holders
Past Holders
Direkter Vorgesetzter
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