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Landrat von Vielwasser

Der Landrat von Vielwasser wird aus den Landräten gebildet und steht dem Grafen zur Seite. So wie die Königin einen Teil ihrer Herrschaft durch den Kronrat erledigen muss, welcher der Königin sowie dem Hoftag Rechenschaftspflichtig ist, so muss der Graf Teile seiner Herrschaft durch den Landtag erledigen, welcher dem Grafen wie dem Landtag zur Rechenschaft verpflichtet ist. Dabei bestimmt die Krone mit dem Landvogt und dem Landmarschall zwei Mitglieder des Landrates und die Landstände mit dem Landdrost ein weiteres. Über die anderen Mitglieder seines Landrates, sowie die genaue Aufgabenverteilung kann der Graf frei entscheiden. Aber auch da unterliegt der Graf politischen Zwängen, was zu einer Ämterhäufung unter den Landräten geführt hat.
Neben den ernannten Landräten haben ferner die Gräfin von Vielwasser, der Erbgraf von Vielwasser und die Komtess von Vielwasser sitze im Landrat.     Landvogt von Vielwasser
Der Landvogt wird von dem Hoftruchsess eingesetzt. Er ist dafür zuständig die Steuern und Abgaben der Grafschaft einzutreiben und sie an die Krone und den Grafen zu verteilen. Ferner ist er dafür zuständig das Gesetz der Krone in der Grafschaft durchzusetzen und steht dem Landgericht vor in welchem alle Freien der Grafschaft angehört werden können. Er führt das Steuerbuch der Krone.
In Vielwasser ist der Landvogt außerdem Landkanzler von Vielwasser.   Landkanzler von Vielwasser
Der Landkanzler wird von dem Grafen eingesetzt. Er führt die Landkanzlei von Vielwasser, verantwortet den Schriftverkehr der Grafschaft und steht dem Kanzleigericht vor. Dabei ist er in ständigem Austausch mit der Hofkanzlei von Laarin. Die Kanzlei ist für das Ausfertigen der Gräflichen Erlasse und Urkunden zuständig und führt insbesondere das Grundbuch und das Lehnbuch der Grafschaft, nach welchen der Landvogt die Abgaben eintreibt.
In Vielwasser ist der Landkanzler außerdem Landvogt von Vielwasser.   Landmarschall von Vielwasser
Der Landmarschall wird von der Hofmarschallin eingesetzt. Er beaufsichtigt und kontrolliert die Wehranlagen und Zeughäuser der Grafschaft und ist für die Ausstattung und Ausbildung der Landwehr verantwortlich. Er koordiniert zwischen den Truppen des Grafen und den Königlichen Truppen welche sich in der Grafschaft aufhalten. Er hält dabei die Befehlsgewalt über alle Königlichen Truppen in der Grafschaft, wozu auch die Stadtgarde gehört und kann auch die Ritter der Krone befehligen.
In Vielwasser ist der Landmarschall außerdem Landkomtur von Vielwasser.   Landkomtur von Vielwasser
Der Landkomtur wird vom Großkapitel des Königlich Arkanen Ordens eingesetzt und hält den Befehl über die Ritter des Ordens innerhalb der Grafschaft. Der Landkomtur hat keinen Anspruch auf einen Sitz im Landtag, es ist aber durchaus üblich, dass er als Landrat den Grafen in Magischen belangen berät.
In Vielwasser ist der Landkomtur außerdem Landmarschall von Vielwasser.   Landdrost von Vielwasser
Der Landdrost wird von den Landständen der Grafschaft gewählt und hat Anspruch auf einen Sitz im Landrat. Er kontrolliert die Vereinbarung zwischen den Ständen und dem Grafen und kann vom Landtag beauftragt werden die Bücher des Grafen zu prüfen. Er ist ferner für Streitigkeiten zwischen den Ständen zuständig, er vermittelt zwischen ihnen und bereitet im Zweifel den Prozess vor dem Landtag vor. Die Landstände können den Landdrost anrufen um zu kontrollieren, dass der Graf und sein Landrat seinen Verpflichtungen nachkommt.
In Vielwasser ist der Landdrost außerdem Landschreiber von Vielwasser.   Landschreiber von Vielwasser
Der Graf setzt einen Landschreiber ein, welcher über die vom Landtag bewilligten Landessteuern und ihre Verwendung wacht. Zusammen mit dem Landkämmerer und dem Landvogt beaufsichtigt er die Finanzen der Grafschaft und führt Buch über die Landessteuern.
In Vielwasser ist der Landschreiber außerdem Landdrost von Vielwasser.   Landkämmerer von Vielwasser
Der Landkämmerer wird vom Grafen eingesetzt und steht der Landkammer vor, welche für die Güter des Grafen zuständig ist, für welche er nicht der Krone oder den Ständen Rechenschaftspflichtig ist. Dazu gehören sowohl die eigenen Güter des Grafen, wie eine Reihe von Abgaben, Zöllen, Pacht- und Zinsgebühren, welche der Kammer zustehen. Zusammen mit dem Landvogt und dem Landschreiber beaufsichtig er die Finanzen der Grafschaft und führt das Kammerbuch.   Burgvogt von Vielwasser
Der Hauptmann der Burgwache wurde vom Grafen zum Burgvogt von Vielwasser ernannt. Als solches hat er den Befehl über die Truppen des Grafen, welche ihre Dienste direkt dem Grafen schulden ohne Teil seiner Haustruppen zu sein. Insbesondere die Inhaber der gräflichen Freihäuser stellen die Truppen der Burgwache. Diese stehen etwas vage zwischen den Haustruppen des Grafen, der Stadtgarde und der Burggarde. Der Burgvogt agiert in einem schweren Geflecht von Befehlsketten zwischen dem Burggrafen von Gralsberg, dem Grafen von Vielwasser und dem Landmarschall. Wenn sich die Hauptleute der Burggarde versammeln wird er ebenso geladen, wie wenn die Hauptleute der Stadtgarde sich versammeln.   Der Graf hat zudem drei seiner Hofämter zu Landräten berufen, womit sie neben den Einkünften eines Landrates auch Privilegien in der Grafschaft in Anspruch nehmen können.   Forst- und Jagdmeister von Vielwasser
Der Graf setzt einen Forst und Jagdmeister ein, welcher über die Gräflichen Wälder und Forste wacht und das Forst- und Jagdregal des Grafen durchsetzt.   Mundschenk von Vielwasser
Der Graf setzt einen Mundschenk ein, welcher für die Wein und Biervorräte des Grafen verantwortlich ist.   Brotmeister von Vielwasser
Der Graf setzt einen Brotmeister ein, welcher für die Bäckerei des Grafen verantwortlich ist. In Vielwasser liegen die Königliche und Gräfliche Bäckerei zusammen und der Brotmeister des Grafen arbeitet innerhalb der Königlichen Bäckerei des Hofbrotmeisters.
Anführer
Leader Title
Übergeordnete Organisation
Zugehörige Ränge & Titel

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