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Landtag von Vielwasser

Im Landtag von Vielwasser kommen die Landstände der Grafschaft von Vielwasser zusammen.   Landstände von Vielwasser Zu den Landständen der Grafschaft gehören Adel, Prälaten und Bürger, welche innerhalb von so genanten Kurien unterteilt sind.    Adel
Landadel von Vielwasser
Die Landtagsfähigkeit in Vielwasser ist kein persönliches Privileg, sondern ist beschränkt auf die Inhaber von Rittergütern innerhalb der Grafschaft. Als solches wird auch von der "Ritterschaft von Vielwasser" gesprochen. Nur immatrikulierte Rittergüter berechtigen zum Sitz im Landtag. Die Ritterschaft ist die stärkste Kurie innerhalb des Landtages und gelten als eingeschworene Gemeinschaft, welche argwöhnisch ihren Einfluss gegenüber den Zahlreich überlegene aber politisch Unterlegenen Stadtadeligen verteidigt. Die Ritterschaft besteht eisern darauf, das die Annahme des Bürgerrechts weiterhin die persönliche Landtagsfähigkeit ausschließt. Einige Stadtadeligen mögen deshalb über Titel und selbst Rittergüter in Vielwasser verfügen, sitzen aber zusammen mit den Vertretern der Bauernschaft und nicht mit dem Adel.
Ein Sonderfall sind die Burglehen des Grafen, die so genannten Freihäuser oder Freihöfe. Diese liegen zwar in der Stadt von Vielwasser, meist im Burgviertel, sind aber Lehen des Grafen. Das Privileg der Landtagsfähigkeit ist im Erlass der Freihäuser deutlicher formuliert und so können auch Ratsfamilien landtagsfähig sein.   Prälaten
Die zehntfähigen Orden und Gemeinden finden sich in der Prälatenbank ein. Dabei trennt sich die Kurie in Magier und Priester auf, deren Zusammenführung häufig für Streitereien sorgt. Der Arkane Orden, die Gemeinde der Freudenmaid, der Gralsorden und die Kirche der Erkenntnis haben derzeit Prälaturen innerhalb der Grafschaft inne. Eine Mögliche Aufnahme des Ignatischen Kultes sorgt seit Gründung des Landtages für Streitigkeiten.     Bürger und Bauern
Die Gesandten der Stadt Vielwasser füllen beinahe alleine die dritte Kurie innerhalb des Landtages. Der Stadtadel von Vielwasser versucht seit jeher in die Adelsbank zu wechseln, aber die Ritterschaft wehrt sich vehement gegen jeden dieser Versuche. Eine Handvoll Ratsfamilien kann durch die Freihäuser sich in beiden Bänken vertreten, ist aber häufig mehr noch als die Ritterschaft darauf bedacht ihren Sonderstatus nicht zu verlieren.   Die größeren Dörfer im Umland von Vielwasser konnte sich nach Jahren von Streitigkeiten ebenso Sitze im Landtag sichern. Die Schulzen von Abendgrund, Sonnenfeld und Morgenhain nehmen so auch je einen Sitz im Landtag ein.

Struktur

Graf von Vielwasser
Der Graf steht im Landtag den Landständen der Grafschaft gegenüber. Seine Landräte sind den Ständen insbesondere in Schatzfragen rechenschaftspflichtig. Der Graf muss den Landtag mindestens einmal alle zwei Jahre einberufen und darf es den Landständen nicht verwehren sich vor jedem Hoftag aus eigener Kraft zu versammeln.   Landdrost von Vielwasser
Der Landtag wählt aus seinen eigenen Reihen einen Vorsitzenden. Diesen muss der Graf als Landrat in seinen Regierungsgeschäften beteiligen. Der Landdrost leitet die Sitzungen des Landtages und koordiniert in Streitigkeiten zwischen den Ständen. Er trägt sorge, dass Beschlüsse des Landtages im Landrat umgesetzt werden. Außer dem Grafen ist der Landdrost der einzige welcher den Landtag zusammenrufen darf. Für gewöhnlich Teilen sich Graf und Drost das einberufen des Landtages.   Standesräte
Der Landtag kann gesandte bestimmen, welche im Auftrag des Landtages agieren. So prüfen Gesandte der Stände regelmäßig die Steuerbücher des Grafen.
Typ
Governmental, Senate/Parliament
Anführer
Übergeordnete Organisation
Zugehörige Ränge & Titel

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