Baron
Der Baron ist die rechte Hand des Kaisers. Er wird vom Kaiser aus den Reihen der goldenen Gesandten erwählt.
Verleihung
Der Kaiser wählt zu beginn einer Amtszeit einen goldenen Gesandten zu seinem Baron. Der Baron darf nicht aus der gleichen Fraktion kommen, wie die goldenen Gesandten.
Pflichten
Der Baron führt die Krönung eines neuen Kaisers durch.
Gründe für die Aberkennung
Der Kaiser kann seinen Baron wieder entlassen und mit einem anderen goldenen Gesandten besetzen. Dies passiert aber im Regelfall nur, wenn ein neuer Kaiser sein Amt antritt und einen anderen Baron erwählt als sein Vorgänger.
Als goldener Gesandter kann der Baron auch vom Oberhaupt seiner Fraktion des Amtes enthoben werden. In diesem Fall wird sein Nachfolger aber nicht automatisch zum Baron, sondern der Kaiser erwählt einen neuen.
Art
Nobility, Non-hereditary
Direkter Vorgesetzter
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