Vormund

Die Vormünder sind diejenigen, die für ihr jeweilig zugewiesenes Kind, Mündel genannt, verantwortlich sind, und verpflichtet sind das Kind nach bestem Wissen und Gewissen zu erziehen und dem Mündel die Möglichkeit geben die eigene Berufung zu finden. Die Vormünder müssen nicht zwingend die leiblichen Eltern des Kindes sein, sondern können auch Zieheltern sein, die das Kind offiziell in ihre Familie aufnehmen, oder die das Kind erziehen ohne es in die eigene Familie zu integrieren, sei es durch ein Lehrverhältnis oder durch andere Umstände, zum Beispiel weil die Eltern noch leben aber das Kind bei einem anderen Verwandten besser aufgehoben ist, oder weil das Kind adlig ist jedoch an einem fremden Adelshof aufwächst.
Der Vormund ist für das Mündel zuständig, bis diese die Reifeprüfung erfolgreich bestanden hat.
In besonderen Ausnahmen kann ein erwachsener Aldarathín entmündigt werden und einem Vormund unterstehen. Ein ähnlicher Fall stellen Adelswachen dar, die dann einem Oberhaupt unterstehen.