Mündel
Ein Mündel ist meist ein Kind, welches einem oder mehreren Vormündern untersteht. Dies müssen nicht die leiblichen Eltern des Kindes sein. Ein Mündel ist verpflichtet dem Vormund zu gehorchen bis es das Fest der Reife hinter sich gebracht hat, und von da an als erwachsen gilt.
Ein Mündel kann unter Umständen aus der leiblichen Familie in eine fremde Familie gegeben werden, sei es aus einem Lehrverhältnis heraus, oder um Zeit und Raum zu bekommen die eigene Berufung zu finden. Auch kann es vorkommen, dass ein Mündel in eine Ziehfamilie kommt, wenn die leiblichen Eltern verstorben sind oder das Kind anderswo besser aufgehoben wäre.
Wird ein erwachsener Aldarathín entmündigt, wird dieser ebenfalls ein Mündel. Ein ähnlicher Sonderfall stellen Adelswachen dar, die generell zu Unmündigen werden, und deren Vormund von da an das Oberhaupt der jeweiligen Adelslinie darstellt.
Ein Mündel kann unter Umständen aus der leiblichen Familie in eine fremde Familie gegeben werden, sei es aus einem Lehrverhältnis heraus, oder um Zeit und Raum zu bekommen die eigene Berufung zu finden. Auch kann es vorkommen, dass ein Mündel in eine Ziehfamilie kommt, wenn die leiblichen Eltern verstorben sind oder das Kind anderswo besser aufgehoben wäre.
Wird ein erwachsener Aldarathín entmündigt, wird dieser ebenfalls ein Mündel. Ein ähnlicher Sonderfall stellen Adelswachen dar, die generell zu Unmündigen werden, und deren Vormund von da an das Oberhaupt der jeweiligen Adelslinie darstellt.