Orden

Orden sind Gemeinschaften, die dem Kaiserreich verpflichtet sind. Ihre Regeln und Aufgaben, denen sie sich verschrieben haben, können je nach Orden variieren. Neue Orden dürfen aufgrund der Privilegien und Verpflichtungen nur mit Erlaubnis des jeweiligen Pfalzgrafen oder des Kaisers gegründet werden. Außerdem dürfen sie ein Ordenswappen führen.

Obwohl Orden immer dem Kaiserreich und damit dem Kaiser dienen, können sie indirekt einem anderen Adligen unterstehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Großmeister einem Adligen zur Treue verpflichtet ist, beispielsweise durch einen Lehensvertrag oder das Wahrnehmen eines Hofamtes. Kommt es zu einem Interessenskonflikt, so hat der Ordensritter bzw. Großmeister dem Kaiser die Treue zu halten,

 

Auszug aus der Verfassung

Freie Personen dürfen sich Ordensgemeinschaften anschließen, welche in Fainand anerkannt sind. Die Ordensmitglieder dienen dem Kaiserreich und sind somit eine bedeutende Säule der fainandischen Gesellschaft. Sie müssen willkommen geheißen sowie bewirtet werden. Ihnen steht zudem die volle Kooperation der Herzogtümer zu.