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Thezilla

Höhere Auszubildende in Theatern nennt man Theziller.

Qualifikationen

Als Theziller können nur Personen benannt werden, die eine abgeschlossene Mimellerausbildung haben. Adelige, die ein Praktikum in einem Theater absolvieren, werden an dessen Ende, wenn sie erfolgreiche durch die Theziller und die Agonistarcha beurteilt wurden, zu Thezillopraktikern befördert und tragen dann die entsprechende Kleidung, wannimmer sie Theater besuchen.

Verleihung

Die Aufnahmefeier in den Thezillerausbildungsstand erfolgt immer an dem Fremdentag, der der erfolgreichen Mimellerprüfung folgt, und enthält neben örtlichem Brauchtum immer folgende Elemente:
  1. Opfer vor einem Altar des Fremden
  2. Amtseid im zuständigen Theater in Anwesenheit der Agonistarcha, Theaterer und übrigen Theziller
  3. Öffentliche Aufführung eines Gedichts oder Gesangs durch die oder den zu Ernennenden
  4. Wasserspende an einem Fluss oder Brunnen
  5. Einkleidung
  6. Geschlossenes Festessen im Theater für dessen Personal und die Eltern und Geschwister des neuen Thezillers

Vorteile

Theziller erhalten neben einem neunfachen Tagessatz eigene Räume im Theater.

Ausstattung & Ausrüstung

Theziller tragen wie alle Berufsangehörigen der siebenten Stufe maulbeerfarbene Gewänder mit je nach Region gefransten, gezackten, gedünten oder gewellten Rändern.
Die Alltagskleidung ist ein maulbeerfarbener Lendenschurz und Sandalen, ein geschnürtes Hemd kann aus klimatischen Gründen dazu getragen werden.
Als Festkleidung wird über dem Lendenschurz ein vorne mit einem Gürtel geschlossener maulbeerfarbener Mantel getragen. Als Trauerkleidung wird zum Lendenschurz eine maulbeerene Weste mit überlangen Ärmeln getragen, um die Hände zu verbergen. Bei der Trauerkleidung werden keine Sandalen getragen.
Als Schmuck tragen Theziller an einem ledernen Band eine Tragödienmaske aus Silber.
Der Saum von Lendenschurz, Mantel und Weste ist mit drei Reihen silberner Tragödienmasken bestickt.
Bei der Arbeit tragen Theziller die vorgesehenen Masken, Kostüme und Sportbekleidungen.

Gründe für die Aberkennung

Theziller müssen am ersten Fremdentag nach Ende ihrer siebenjährigen Ausbildung eine öffentliche Prüfung ablegen, die von der Agonistarcha und den Theaterern, dem Verwalter der Siedlung und - wenn es jemand anderem gehört - den Eigentümern des Theaters beurteilt wird. Die Agonistarcha hat dabei dreifaches Stimmrecht, wovon sie die erste Stimme am Beginn, die letzte am Ende einsetzen muss. Die mittlere Stimme gibt sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab. Gelingt die Prüfung, so werden die Theziller zu Theaterern befördert.
Misslingt die Prüfung auch nach der siebenten Wiederholung, werden die dann ehemaligen Theziller entkleidet und in die Arbeiterei der Siedlung überstellt.
Art
Professional
Titelvergeber
Theziller werden nach Abschluss ihrer Mimellerausbildung von ihrer Agonistarcha befördert.
Direkter Vorgesetzter
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