Bildungsgesetz

Das Bildungsgesetz regelt auf Prinzipatsebene einheitlich die Bildung aller Dornischen.
Traumberuf und Realberuf
Die persönliche Traumberufsklasse wird durch den Geburtstag festgelegt gemäß der Kombinatoriktafel (Eindeutige Kombination aus Geburtstag, Geburtswoche und Geburtsmonat). Die Realberufsklasse ergibt sich aus der Klasse der Eltern. Es gilt als besonderer Segen, wen Traumberuf und Realberufsklasse übereinstimmen.
Verteilung der Traumberufe Die Zuordnung der Traumberufsklasse durch das Geburtsdatum ergibt sich aus der Übereinstimmung von Tag, Woche und Monat mit denselben göttlichen Kräften.
  • Nur 2 % aller Dornischen haben eine Dreifachnennung – sie gelten als gesegnet, wenn ihr Traumberuf in ihrer Berufsklasse liegt, oder als verflucht, wenn ihr Traumberuf nicht in ihrer Berufsklasse liegt.
  • Etwa 37 % haben eine klare Zweifachnennung – ihr Traumberuf ist ihnen mitgegeben.
  • Die restlichen 61 % haben drei verschiedene Gottheiten im Geburtsdatum. Sie gelten als „Zwischenwesen“ – weder eindeutig gelenkt, noch vollständig frei.
Nichtadelige Bildungskonzeption
Nichtadelige Kinder bis zum siebten Lebensjahr werden in der nächstgelegenen Septe gemeinsam unterrichtet. Danach folgen die je sieben Lehrlings- und Gesellenjahre in einem Betrieb der Klasse der Eltern. Parallel dazu erfolgt die weitere gemeinsame Ausbildung aller in einer Septe. Wer nach der siebten misslungen Abschlussprüfung in der Arbeiterei landet, besucht keine weiteren Kurse in der Septe.
Adelige Bildungskonzeption
Adelige Kinder bis zum siebten Lebensjahr werden in der Septe gemeinsam mit den nichtadeligen Kindern unterrichtet. Danach folgen je ein Jahr im Palast der Wassergärten und als Page/Zofe bei einer anderen Adelsfamilie . Die sieben Lehrlingsjahre werden in einem Betrieb der Wahl durch das Familienoberhaupt festgelegt. Parallel dazu erfolgt die erweiterte Ausbildung in der Septe. Danach folgen je ein Jahr im Palast der Wassergärten und als Page/Zofe bei einer anderen Adelsfamilie. Die sieben Gesellenjahre werden in einem Betrieb der Wahl durch das Familienoberhaupt festgelegt. Parallel dazu erfolgt die erweiterte Ausbildung in der Septe. Nach der zweiten Abschlussprüfung schließen sich sieben Jahre des Studiums in einer Akademie an.

Durchführung

Für einfache Menschen

Kinderausbildung
7 Jahre Ausbildung in einer Septe mit Abschlussprüfungen in:
Lehrlingsausbildung
7 Jahre Lehre in einer Septe als Lehrling oder Gleichgestellter mit einer Vorführung in der Fachfertigkeit der Berufsgruppe und öffentlichen Abschlussprüfungen in:
Gesellenausbildung
7 Jahre Lehre in einer Septe, Septei oder Akademie als Geselle oder Gleichgestellter mit drei Vorführungen in der Fachfertigkeit der Berufsgruppe und öffentlichen Abschlussprüfungen in:
Nach Abschluss der Kinderausbildung wird in einer öffentlichen Lotterie klassenweise jedem ein Partner zugelost und die Verlobung kollektiv gefeiert. Nach dem Abschluss der Lehrlingsausbildung wird kollektiv geheiratet. Sollten Verlobungspartner inzwischen Verstorben sein, werden die nun Alleinstehenden bei der nächstgelegenen Verlosung klassenweise wieder mit in den Topf geworfen.

Für adelige Menschen

Kinderausbildung
7 Jahre Ausbildung in einer Septe mit 7 Abschlussprüfungen in:
Erstes Wassergärtenjahr mit drei Abschlussprüfungen in: Erstes Zofen- oder Knappenjahr mit drei Abschlussprüfungen in: Frühestens nach der letzten bestandenen Prüfung kann das Fatafest (für Burschen Sibifest) gefeiert werden. Nach diesem Fest findet auf Prinzipatsebene die Verlosung der Verlobungspartner statt. Die Verlobung muss immer am Ort des niederrangigen Partners stattfinden, bei Gleichrangigkeit entscheidet der Zukunftsrat.
Lehrlingsausbildung
7 Jahre Lehre in einer Septe als Lehrling oder Gleichgestellter mit einer Vorführung in der Fachfertigkeit der Berufsgruppe und privaten Abschlussprüfungen in:
Zweites Wassergärtenjahr mit drei Abschlussprüfungen in: Zweites Zofen- oder Knappenjahr mit drei Abschlussprüfungen in: Frühestens nach der letzten bestandenen Prüfung kann die Übergießung zur Pegaea (für Burschen Ritterschlag) an einem Ort am Grünblut oder der Rhoyne gefeiert werden. Nach Ritterschlag oder Pegaeaübergießung erfolgt die Hochzeit. Die Hochzeit muss immer am Ort des höherrangigen Partners stattfinden, bei Gleichrangigkeit entscheidet der Zukunftsrat.
Adelige, die monarchische Leiter eines Betriebs werden, dürfen nicht heiraten, sondern nur Halbehen eingehen, deren Nachkommenschaft weder Titel noch Namen tragen.
Gesellenausbildung
7 Jahre Lehre in einer Septe als Geselle oder Gleichgestellter mit drei Vorführungen in der Fachfertigkeit der Berufsgruppe, abgenommen vom jeweiligen Berufssenat (und ggf. den monarchischen Leitern), und privaten Abschlussprüfungen, abgenommen von drei Septezzas, fünf Septas oder sieben Akademikerinnen, in:
Important Locations
Related Organizations
Zugehörige Ethnien

Kommentare

Please Login in order to comment!