Zollmeister

Der fainandische Zollmeister wird jeweils einmal pro Hochadligen sowie pro Stadt eingesetzt.

 

Aufgaben

  • Eintreiben und Weiterleiten von Zöllen, Gebühren, Marktabgaben, Kopfzins etc.
 

Weiteres

  • Das Amt des Zollmeisters gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).
Amtswappen