Zollmeister
Der fainandische Zollmeister wird jeweils einmal pro Hochadligen sowie pro Stadt eingesetzt.
Aufgaben
- Eintreiben und Weiterleiten von Zöllen, Gebühren, Marktabgaben, Kopfzins etc.
Weiteres
- Das Amt des Zollmeisters gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).