Schöffe in Hisweharda | World Anvil

Schöffe

Fainandische Schöffen unterstehen dem Richter und sprechen im Gericht eine Schuldspruchsempfehlung. In Dörfern und landständischen Städten werden sie vom jeweiligen Herrn bzw. Fürsten, stellvertretend von ihren Vögten ausgesucht. In reichsunmittelbaren Städten entscheidet der Bürgermeister zusammen mit dem Stadtrat, wer die Ämter wahrnimmt. Für die pfalzgräflichen Gerichte und das kaiserliche Gericht trifft der Kaiser die Auswahl, wobei die Pfalzgrafen teilweise ebenfalls ihre Schöffen aussuchen dürfen.

Üblicherweise werden unabhängig der Voraussetzungen angesehene Dörfler bzw. Städter ausgewählt. Die Schöffen der pfalzgräflichen Gerichte und des kaiserlichen Gerichts sind fast ausschließlich Mitglieder des Hochadels.

Wer für das Amt ausgewählt wird, muss dieses annehmen und sich vereidigen.

Je nach Größe des Dörfes bzw. der Stadt gibt es eine unterschiedliche Anzahl an Schöffen. Oftmals beträgt sie zwischen sieben und 14 Amtsträgern.

 

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Grundbesitz am Wohnort
  • Guter Ruf
  • Charakterstärke
 

Aufgaben

  • Fragen des Richters bzgl. des Falls beantworten
  • Aussprechen einer Schuldspruchsempfehlung
Amtswappen