Kammerdiener
Kammerdiener und -zofen sind Bedienstete bei Hofe, die oftmals selbst adliger Abstammung sind. Üblicherweise sind Kammerherren im Gefolge von männlichen und Kammerzofen im Gefolge von weiblichen Adligen vertreten, es kann aber auch zu Mischungen kommen.
Kammerdienern und - zofen ist es nicht gestattet ohne die Erlaubnis ihres Dienstherrn zu heiraten.
Beruf
Voraussetzungen
- Der Charakter ist Sohn/Tochter eines Herrn/Edlen oder stammt aus guten Verhältnissen
- Gutes Benehmen und ein würdiges Auftreten
- Am Pfalzgrafenhof: Der Charakter ist ein Elf oder ein Halbelf (selten)
- Am Kaiserhof: Der Charakter ist ein Elf
Aufgaben
- Dienste an der Person der Dienstherrin/des Dienstherrn (z.B. Helfen beim Ankleiden und Frisieren, Auswählen von Schmuck)
- Gesellschafteraufgaben
- Unterstützung der Hofämter bei ihren Aufgaben
- Überbringen von Botschaften
- Verhandeln mit Kaufleuten
- Bedienung an der Tafel (dieser Aufgabenbereich fällt je nach Situation weg)
Karrierefortschritt
Es ist nicht üblich in dieser Profession aufzusteigen, dennoch ist es möglich zum Hofherr bzw. zur Hofdame ernannt zu werden. Ebenso können der Kammerherr sowie Hofmeister als Spitze dieser Karriere gesehen werden. Ein Aufstieg in diese Ämter ist für Kammerdiener allerdings unmöglich.
Kammerdiener/Kammerzofe - Hofherr/-dame - Kammerherr/Kammerherrin - Hofmeister/Hofmeisterin
Andere Vorteile
Die Anstellung als Kammerdiener entspricht einem gesellschaftlichem Aufstieg.