Hubmeister
Es gibt jeweils einen Hubmeister pro Adeligen, sofern es sich dieser leisten kann.
Aufgaben
- Eintreiben, Kontrollieren und Weiterleiten der Abgaben und des Kopfzinses der Leibeigenen
Weiteres
- Das Amt des Hubmeisters gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).