Hubmeister

Es gibt jeweils einen Hubmeister pro Adeligen, sofern es sich dieser leisten kann.

Aufgaben

  • Eintreiben, Kontrollieren und Weiterleiten der Abgaben und des Kopfzinses der Leibeigenen

Weiteres

  • Das Amt des Hubmeisters gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).
Amtswappen