Bürgermeister
Das Amt des Bürgermeisters wird nur in reichsunmittelbaren Städte vergeben. Sie werden vom Kaiser selbst oder vom jeweiligen Pfalzgrafen bestimmt und müssen (halb-)elfischen Blutes sein.
Aufgaben
- Aufsicht über Stadtämter und Stadtbedienstete
- Überwachung der Zünfte zusammen mit dem Stadtrat
- Repräsentation der Stadt zusammen mit dem Stadtrat
- Führen des Stadtsiegels
- Bewahren der Stadtschlüssel
Weiteres
- Das Amt des Bürgermeisters gilt beim Adel als bürgerliches Amt. Ein Adliger, der ein solches Amt wahrnimmt, schadet damit seinem Ruf und kann von Turnieren ausgeschlossen werden (Ehrenstrafe).