Burgenbau

Theoretisch darf jeder Fainander, der mit Land belehnt ist, eine Burg errichten, sofern er sich dies leisten kann. Derartige Burgen sind an bestimmte Vorgaben gebunden. Dies gilt auch für Adlige, die keine Fürsten sind.

  • Die Burg darf nur Mauern besitzen, die mit keinen weiteren Möglichkeiten zur Verteidigung (Zinnen, Maschikulis...) ausgestattet sind. Sie dürfen nur so hoch sein, wie ein Reiter hochfassen kann.
  • Soll die Burg einen Graben besitzen, darf dieser nur so tief sein, dass man von unten noch immer mit der Schaufel nach oben hinwerfen kann.
  • Die Burg darf keinen erhöhten Eingang besitzen.

Herzöge, Markgrafen sowie Pfalzgrafen dürfen in ihrem Einflussgebiet den Lehensnehmer von manchen oder allen Bauvorgaben befreien.

In keinem Fall wird mit dem Bau einer Burg ein neuer Titel erschaffen. Die jeweiligen Fürsten können die Länderei aber mit einem Titel versehen und entsprechend erheben.