Steinmetz
Steinmetze sind für den Bau von Festungen und Stadtmauern, von Statuen, Toren und Triumphbögen, Gruften und Mausoleen und für die Wartung der großen Überlandstraßen zuständig. Dafür bauen sie Steine (Felsengestein in Isenwald, Sandgestein in Höllhain, Korallen in Salzküste, Magma in Salvexan und Dithionatnadeln in Sonnspeer) ab, transportieren sie an den jeweiligen Ort und verbauen sie dort.
Außerdem fertigen Steinmetze dekorative Skulpturetten an.
Außerdem fertigen Steinmetze dekorative Skulpturetten an.
Career
Qualifikationen
Die Ausbildung der Steinmetze läuft sieben Jahre als Lehrlingin und danach sieben Jahre als Gesellin, wobei jeweils eine öffentliche Prüfung auf dem Amtsplatz vor dem Bürgermeister und den übrigen Steinmetzen zu absolvieren ist, um in die nächste Stufe aufzusteigen. Wird die Prüfung nach der siebenten Wiederholung immer noch nicht bestanden, wird der dann ehemalige Lehrling oder Geselle der Arbeiterei zugeteilt.
Andere Vorteile
Steinmetze haben wie alle Mitglieder der Berufe vierten Klasse jeden Altweibertag frei. Sie besuchen an ihm die Septe und das Amt. Danach gehen sie den restlichen Tag ihren Wünschen nach. Allerdings ist es ihnen verboten, an diesem Tag in der Steinmetzerei zu arbeiten.
Operations
Werkzeuge
Steinmetzetragen wie alle Berufsangehörigen der vierten Stufe limettene Gewänder mit je nach Region gefransten, gezackten, gedünten oder gewellten Rändern.
Die Alltagskleidung ist ein limettener Lendenschurz und Sandalen, ein geschnürtes Hemd kann aus klimatischen Gründen dazu getragen werden.
Als Festkleidung wird über dem Lendenschurz ein vorne mit einem Gürtel geschlossener limettener Mantel getragen.
Als Trauerkleidung wird zum Lendenschurz eine limettene Weste mit überlangen Ärmeln getragen, um die Hände zu verbergen, sowie eine vor der Brust gekreuzte limettene Schärpe. Bei der Trauerkleidung werden keine Sandalen getragen.
Als Schmuck wird an einem ledernen Band einen Meißel aus Gold.
Der Saum von Lendenschurz, Mantel und Weste ist mit zwei Reihen goldener Meißel bestickt.
Die Alltagskleidung ist ein limettener Lendenschurz und Sandalen, ein geschnürtes Hemd kann aus klimatischen Gründen dazu getragen werden.
Als Festkleidung wird über dem Lendenschurz ein vorne mit einem Gürtel geschlossener limettener Mantel getragen.
Als Trauerkleidung wird zum Lendenschurz eine limettene Weste mit überlangen Ärmeln getragen, um die Hände zu verbergen, sowie eine vor der Brust gekreuzte limettene Schärpe. Bei der Trauerkleidung werden keine Sandalen getragen.
Als Schmuck wird an einem ledernen Band einen Meißel aus Gold.
Der Saum von Lendenschurz, Mantel und Weste ist mit zwei Reihen goldener Meißel bestickt.
Arbeitsplatz
Steinmetzereien sind immer viergeschossig mit vier Höfen. Sie bieten bis zu 84 Menschen (28 Steinmetze, 28 Gesellen und 28 Lehrlinge) Platz.
Angebotene Dienstleistungen
Von den sieben Stunden des Tages sollen Steinmetze unter normalen Umständen folgenden Aufteilung einhalten, während Reihenfolge und Mischung von Wetter, Temperament und persönlicher Laune abhängen:
Arbeiten: 3 Stunden
Beten: 1/2 Stunde
Essen 1/2 Stunde
Lernen: 1/2 Stunde
Schlafen: 2 Stunden
Sex: 1/2 Stunde
Trinken: wannimmer nötig
Beten: 1/2 Stunde
Essen 1/2 Stunde
Lernen: 1/2 Stunde
Schlafen: 2 Stunden
Sex: 1/2 Stunde
Trinken: wannimmer nötig
Typ
Military
Legalität
Jeder Steinmetze wird mit dem Abschluss der zweiten öffentlichen Prüfung Mitglied des Steinmetzsenats.
Verlobungen mit 7 Jahren werden durch Auslosungen mit allen Altersgleichen aus der Vierten Klasse derselben Siedlung durchgeführt. Die Senate aller beteiligten Berufe (Glasersenat, Kräuterersenat, Malersenat, Reittierzüchtersenat, Reitersenat, Steinmetzsenat und Tischlersenat) müssen dann der Verlobung bzw. Hochzeit zustimmen. Verlobungen und Hochzeiten (mit 14) werden im Amt und in der Septe durchgeführt.
Verlobungen mit 7 Jahren werden durch Auslosungen mit allen Altersgleichen aus der Vierten Klasse derselben Siedlung durchgeführt. Die Senate aller beteiligten Berufe (Glasersenat, Kräuterersenat, Malersenat, Reittierzüchtersenat, Reitersenat, Steinmetzsenat und Tischlersenat) müssen dann der Verlobung bzw. Hochzeit zustimmen. Verlobungen und Hochzeiten (mit 14) werden im Amt und in der Septe durchgeführt.
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