Jarl
Das Wort Jarl bezeichnet einen Fürsten der Fjordländer oder ihrer verwandten Völker.
Das Amt des Jarl ist in einigen Gemeinschaften erblich, in anderen nicht, weshalb es manchmal zu Konflikten kommt, wenn z.B. Ehen zwischen den Sippen zweier Jarle geknüpft werden, die aus unterschiedlicher Legitimation kommen.
Das Amtsgebiet eines Jarl ist das Jarltum, welches entweder aus einer einzigen Siedlung, oder aus einem ganzen Territorium mit mehrern Sieldlungen bestehen kann. Die Fjordländer machen da keinen Unterschied.
Der Jarl besitzt in seinem Jarltum das Recht Steuern zu erheben, Gesetze zu erlassen und Truppen auszuheben, allerdings ist er dem Thing verpflichtet und kann sich gegen dessen Beschlüsse nicht wehren. Dem Jarl steht ebenso das Recht zu Thane zu ernennen und diesen einen persönlichen Huscal zu gewähren.
Auf dem Thing besitzt der Jarl das Gewicht der Stimme, kann also bei Beschlüssen des Thing bei Stimmengleichheit die Entscheidung treffen, welche Seite ihr Recht bekommt.
Anmerkung: Das Amt des Jarl ist nicht alleine Männern vorbehalten, zur verbesserung der Lesbarkeit wird hier die maskuline Form verwendet.
Das Amtsgebiet eines Jarl ist das Jarltum, welches entweder aus einer einzigen Siedlung, oder aus einem ganzen Territorium mit mehrern Sieldlungen bestehen kann. Die Fjordländer machen da keinen Unterschied.
Der Jarl besitzt in seinem Jarltum das Recht Steuern zu erheben, Gesetze zu erlassen und Truppen auszuheben, allerdings ist er dem Thing verpflichtet und kann sich gegen dessen Beschlüsse nicht wehren. Dem Jarl steht ebenso das Recht zu Thane zu ernennen und diesen einen persönlichen Huscal zu gewähren.
Auf dem Thing besitzt der Jarl das Gewicht der Stimme, kann also bei Beschlüssen des Thing bei Stimmengleichheit die Entscheidung treffen, welche Seite ihr Recht bekommt.
Anmerkung: Das Amt des Jarl ist nicht alleine Männern vorbehalten, zur verbesserung der Lesbarkeit wird hier die maskuline Form verwendet.
Voraussetzungen
Im Erblichen Jarltum, muss der Kandidat mit dem letzen Amtsträger verwand sein und von diesem zum Nachfolger ernannt werden. Ist dies nicht möglich, weil der Jarl vorher gestorben ist, so muss er das Vertrauen des Thing besitzen um zum Nachfolger ernannt zu werden.
Im Gefolgschafts-Jarltum benötigt der Bewerber nur die Eigenschaft, aus der Gemeinschaft zu stammen, in der er Jarl werden will. Und das Vertrauen des Thing, damit dieses ihn auch wählt.
Verleihung
Hat ein Kandidat die Notwendigen Vorraussetzungen erfüllt Jarl zu werden und wird zum Jarl bestimmt, so muss er die Jalrsweihe bestehen.
Dieses Ritual wird von einem Goden vollzogen und legitimiert den neuen Jarl.
Die genauen Abläufe unterscheiden sich von Region zu Region, folgen aber einem ähnlichen Muster:
Der Gode spricht ein Gebet zu den Göttern (je nach Jarltum kann dies varrieren), dann wird der zukünftige Jarl einer Prüfung unterzogen, besteht er diese, so wird ihm vom Gode ein Horn mit Met und eine Waffe überreicht, als Zeichen von Wohlstand(Met) und Sicherheit(Waffe). Dannach wird gefeiert.
Das Ritual wird vor dem versammelten Thing abgehalten, welches unter Umständen eigens dazu einberufen wird.
Pflichten
Die Pflichten des Jarl liegen im Schutz der Gemeinschaft, der Wahrung von Recht und Ordnung und der Sicherung des Wohlstands der Gemeinschaft.
Ebenso ist es seine Pflicht die Götter besänftigt zu halten und das Thing einzuberufen.
Verantwortungen
Der Jarl ist verantwortlich dafür, dass die Gemeinschaft funktioniert. Dazu gehört sicherzustellen, dass die Wehrfähigen kampfbereit sind, die Verteidigung der Siedlungen gewährleistet ist, Recht gesprochen wird, Verbrechen verfolgt und bestraft werden, die Götter durch regelmäßige Feste und Opfer besänftig werden und die Steuern und Abgaben bezahlt werden.
Im Krieg ist es seine Aufgabe die Kämpfer anzuführen und zu Ruhm und Ehre zu führen. Ebenso ist es seine Aufgabe die Beute gerecht zu verteilen.
Vorteile
Das Amt des Jarl bringt dem Träger den Vorteil, dass er die Steuern und Abgaben seiner Untertanen als persönliches Eigentum betrachten darf.
Ausstattung & Ausrüstung
Dem Jarl steht der Besitz der Halla zu, dem Hauptgebäude einer Siedlung. Ebenso erhält ein Jarl eine persönliche Waffe zur Amtseinführung. Diese ist sein Statussymbol.
Gründe für die Aberkennung
Ein Jarl kann vom Thing abgesetzt werden, wenn sich die absolute Mehrheit des Thing für die Absetzung des Jarls ausspricht. Dafür ist es notwendig, dass der Jarl von mehr als zwei Dritteln der Versammlung abgelehnt wird. Zu diesen müssen aber auch die Thane und die Goden gehören.
Art
Nobility, Hereditary
Alternative Namen
Earle, Johl
Titelvergeber
Die Authorität des Jarl beruht auf der Zustimmung seiner Untertanen.
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