Anwärter zur Adelswache

Als Anwärter bezeichnet man eine geheiligte Seele, die geprüft wird, ob sie sich zur Adelswache eignet.
Der Anwärter bewirbt sich bei jenem Adelshof, an dem er oder sie dienen möchte. Sollte das Oberhaupt oder ein stellvertretender Verwalter des Hofes die Bewerbung annehmen, so wird dem Anwärter schlichte Kleidung gegeben, in den meisten Traditionen in einfachem Grauton, und dem Antwärter wird eine schlichte, kleine Kammer zugewiesen. Innerhalb eines Jahres, dann, soll der Anwärter lernen was es bedeutet zu verzichten, und lernen was es bedeutet, wenn der eigene Name und die eigene Herkunft nicht mehr von belang sind. Innerhalb des Jahres wird ebenfalls geprüft, ob der Anwärter die körperlichen Fähigkeiten hat, die eine Adelswache braucht. Je nach Tradition übt der Anwärter direkt mit den Adelswachen, oder mit anderen, die mit den Kriegskünsten vertraut sind.
Hat der Anwärter kein ausreichendes Interesse an den Kriegskünsten, oder zeigt körperliche Probleme die den Anwärter in der Zukunft am Dienst hindern könnten, oder aber zeigt der Anwärter Zweifel an so einer Zukunft als Adelswache, so wird dies mehrfach mit dem Anwärter besprochen und von einer Aufgabe zur Adelslinie abgeraten. Am Ende des Jahres berät in den meisten Traditionen die Hohe Wache das Oberhaupt, ob der Anwärter angenommen werden sollte oder nicht. Sollte das Oberhaupt den Anwärter annehmen, so wird der Anwärter in einem Ritus an das Blut der Adelslinie gebunden. Sollte das Oberhaupt den Anwärter nicht annehmen, gilt die Anwärterschaft als abgebrochen und der Anwärter wird zu einem schlichten Gast.
Der Anwärter kann seine Anwärterschaft jederzeit abbrechen, bekommt dann alle Sachen zurück, mit der der Anwärter gekommen war, und je nach Tradition und Wohlstand der Adelslinie bekommt der Anwärter weitere Kleidung, Proviant oder Lena°ir mitgegeben, je nach Umstand.

Form of Address
Anwärter
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