Das Amt des Grosskönigs ist eine Position die nur in Krisenzeiten vergeben wird.
Die Wahl
Der
Grosskönig wird vom erweiterten Klanrat gewählt. Dabei haben die Stimmen der drei Thane der Grossklans mehr Gewicht und zählen doppelt. Zur Wahl steht grundsätzlich jeder Zwerg, doch gewöhnlich kommt der
Grosskönig aus einem der Grossklans, meisten einer der Thane. Die Wahl findet im Königssaal von
Krann Vorum hinter verschlossenen Türen statt. Wenn sich die Türen öffenen ist der
Grosskönig gewählt und sitzt bereits mit Krone geschmückt auf dem Thron.
Der Hofstaat
Nach der Thronbesteigung bildet sich der Hofstaat. Er besteht hauptsächlich aus Mitgliedern des Königsklans und sie transportieren zuerst das Eigentum des König in den Palast, da der König und sein nähester Klanteil von nun an dort lebt. Zum Hofstaat zählt auch der Klanrat, bestehend aus den Thanen der Grossklans. Sollte einer davon König geworden sein, findet direkt nach der Königswahl die Wahl des neuen Thans statt, so das die drei direkt zur Verfügung stehen.
Aufgaben
Direkt nach der Thronbesteigung geht der
Grosskönig daran sich über die aktuelle Krise zu informieren und erste Kontermassnahmen anzuordnen. Des weiteren hat er das Oberkommando über die Armee und ernennt die Generäle und bestimmt die Verteidigungslinien falls es sich um einen Krieg handelt. Bei allen Massnahmen welche
Die Zwerge von Zeitpunkt der Wahl an treffen, hat der
Grosskönig das letzte Wort.
Die Abdankung
Wenn die Krise überstanden ist, wird von
Grosskönig erwartet dass er die Macht wieder abgibt und sich völlig aus der Politik zurückzieht. Er bekommt ein Anwesen seiner Wahl und eine Jährliche Pension die es unnötig macht, dass er noch arbeitet. Es ist sogar verpönt dass ein ehermaliger
Grosskönig, nachdem er seine ganze Energie für das Reich geopfert hat, noch einer Tätigkeit nachgeht die nicht der Erholung dient.
In seltenen Fällen wird der ehemalige
Grosskönig für Entscheidungen zu Rate gezogen die einen direkten Zusammenhang mit seiner Amtszeit haben.
Es ist noch nie vorgekommen, das ein
Grosskönig seine Macht nicht abgegeben hat.
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