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Weihburger Landrecht

Im Weihburger Landrecht sind alle für Weihburg geltenden Gesetze niedergelegt. Außerdem gelten natürlich die albnischen Rechtstraditionen, die überwiegend nicht niedergeschrieben sind.   Das Landrecht kann in Dornfurt eingesehen und abgeschrieben werden; wer nicht lesen kann, kann es sich dort vorlesen und erklären lassen.

Purpose

Der Marschall legt in dieser Sammlung von Gesetzen all das nieder, was über die allgemeinen albnischen Gesetze hinaus in seinem Territorium gelten soll.

Historical Details

History

Im Jahr 1 GÄ wurde der Paragraph 6 gestrichen, der entgegen der Gepflogenheiten im restlichen Albnien allen das Jagen aller Tiere erlaubte.   Sein Text lautete:
"Dass es den Bauern erlaubt sein soll, Nieder-, Raub- und Hochwild zu jagen, bis die Obrigkeit anderes befiehlt, indem das Land jetzt sehr von Wild besetzt ist."
  Das erste hinzugefügte Gesetz war das Verbot der Kinder der Sonne (Ende 0 GÄ). Diese Sekte wird vom Landesherrn abgelehnt.
Type
Manuscript, Legal
Authoring Date
0 GÄ
Ratification Date
0 GÄ
Signatories (Characters)

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