Ehrenbürger

Ehrenbürger ist ein von Fürsten, dem König oder dem Kaiser gewährter Ehrentitel, der, für gewöhnlich für besondere Leistungen, In- wie auch Ausländern übertragen werden kann.   Ehrenbürger bekommen als Zeichen für ihren Status einen Siegelring mit dem Wappen des Adeligen, der sie zum Ehrenbürger machte. Sie haben folgende Rechte:  
- Ehrenbürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie Ausländer sind, die nicht aus dem Reich stammen.
- Ehrenbürger haben ein lebenslanges Recht Kost und Logie von ihrem Fürsten zu bekommen.
- Ehrenbürger bekommen eine gewisse, wenn auch kleine, politische Macht, da sie als Gäste ihres Wohltäters angesehen werden und somit gute Verbindungen zum Adel haben.
Type
Civic, Honorific
Past Holders
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