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Kronrat von Laarin

Der Kronrat von Laarin besteht aus den höchsten Würdenträgern der Krone von Laarin. Die Königin ist durch das Konkordat von Gralsberg dazu gezwungen einen Teil ihrer Privilegien durch den Kronrat auszuführen. Durch den Kronrat regiert die Königin über ihre Stellvertreter das Königreich.
  Im Kronrat kommen die Würdenträger des Königreiches zusammen, welche durch die Königin in diese Ämter berufen werden.

Struktur

Der Königlicher Truchsess ruft den Kronrat ein und sitzt ihm in Abwesenheit der Königin vor.
Weitere ständige Mitglieder sind:
  • Königlicher Kammerherr, als Herr über die Finanzen der Königin und des Reiches.
  • Königliche Marschall, als Herrin über die Truppen der Krone und des Reiches.
  • Königlicher Kanzler, als Herr über die Erlasse der Königin und die Gesetze des Reiches.
Zusätzliche Mitglieder können von der Königin nach ihrem Willen ernannt werden.
  • Der Rat arbeitet die Beschlüsse aus, welche das Siegel der Königin oder das Siegel des Königreiches bedürfen.
  • Der Rat berät die Königin in allen Belangen des Hofstaates und des Königreiches.
  • Der Rat steht dem Hofstaat der Königin vor und wenn sie Hof hält, dürfen sie der Königin den Rücken zuwenden.
  • Der Rat ist in der Königsburg untergebracht.

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