Religion - Auszug aus der Verfassung
Die Auslebung des Glaubens ist Entscheidungssache der Herzöge, sofern es sich um anerkannte Religionen handelt.
- Die anerkannten Religionen sind: die Ancelu, die Nostari, die Herde, das Velamentum (aus diplomatischen Gründen), die Árigend, der Heilige Heerzug, die Rodzina, (Platzhalter: die corenzanische Religion) sowie (Platzhalter: die rigoranische Religion (aus diplomatischen Gründen)).
- Alle Religionen dürfen von Herzögen unter Strafe gestellt werden.
- Das Praktizieren nicht anerkannter Religionen ist grundsätzlich verboten. Das Strafmaß wird vom Herzog festgelegt.