Religion - Auszug aus der Verfassung in Hisweharda | World Anvil

Religion - Auszug aus der Verfassung

Die Auslebung des Glaubens ist Entscheidungssache der Herzöge, sofern es sich um anerkannte Religionen handelt.

  • Alle Religionen dürfen von Herzögen unter Strafe gestellt werden.
  • Das Praktizieren nicht anerkannter Religionen ist grundsätzlich verboten. Das Strafmaß wird vom Herzog festgelegt.