Magie - Auszug aus der Verfassung

Die Magiewirkung ist in ganz Fainand reglementiert. Jede ihrer Formen muss der nächsten Obrigkeit gemeldet werden und benötigt eine pfalzgräfliche Erlaubnis. Akademien dürfen sich von Pfalzgrafen das Privileg ausstellen lassen, die Erlaubnis des Magiewirkens selbst zu erteilen.

Sobald Magie eine schädliche Wirkung erzielt, gilt dieser Artikel als verletzt. Explizit verboten sind die Schulen der Sphärologie, Entropie, Geistformung, Nekromantie und des Elementarismus. Das Forschen in diesen Gebieten ist nur nach Genehmigung durch die Zirkel von Caras Hîth oder Coninheim gestattet. Für die Praktizierung und Forschung in den Schulen der Velamenologie und Blutmagie darf nur der Zirkel von Caras Hîth die Erlaubnis erteilen. Ausnahmen der Praktizierung und Forschung dürfen ausschließlich von seiner Majestät genehmigt werden.