Lehensfreier Grundbesitz

Die Pfalzgrafen haben das Recht, lehensfreien Grundbesitz an fainandische Freie zu verkaufen. Die Begünstigten sind damit verpflichtet, Besitzsteuern an den Kaiser zu zahlen.

Auch wenn die Pfalzgrafen das Land verkaufen, geht der Betrag an den Kaiser. Zudem ist es eher selten, dass ein Stück Land verkauft wird.