Wappengesetz Tradition / Ritual in Dorne | World Anvil

Wappengesetz

Komponenten und Hilfsmittel

Allgemeine Grundsätze

Wappen dienen der schnellen Wiedererkennbarkeit bestimmter Personen und ihrer Funktionen. Daher ist eine eigenmächtige Erstellung oder Änderung von Wappen nicht erlaubt. Nur die Fürstin kann auf Antrag der Betroffenen oder als Strafe ein Wappen entziehen, nachdem sie zuvor den Wappenrat gehört hat.
Wappenfragen bezüglich Änderungen aufgrund von Nachfolge, Hochzeit oder Zusatzfunktion sind dem Wappenrat vorbehalten.

Das Gesetz der Schildform

In Erinnerung an die Rhoynische Vorliebe für Rundes verwenden alle Wappenberechtigten in Dorne runde Wappenschilde, mit Ausnahme der religiösen Wappen.

Das Gesetz der Schildrandform

Gemäß den Herkünften sind die Schildränder unterschiedlich geformt. Folgende fünf Varianten existieren: Glatte Schildränder werden von der Fürstenfamilie verwendet. Gefranste Schildränder sieht man bei allen Familien, die direkt in Sonnspeer wohnen. Gezackte Schildränder verweisen auf das Aspahbadat Isenwald, gedünte auf das Aspahbadat Höllhain und gewellte auf das Aspahbadat Salzküste.

Das Gesetz der Schildbekrönung

Gemäß der Verantwortlichkeit tragen Wappen Bekrönungen, die immer unmittelbar an den Schild anschließen. Folgende 17 Varianten existieren: Eine goldene Krone ziert das Wappen der Fürstin, eine silberne Krone mit goldenen Spitzen das der Kronprinzessin. Die silberne Krone steht einer Prinzessin zu.
Ein goldener Stirnreif ist das Zeichen der Sassana, ein goldener Stirnreif mit Edelsteinen gehört zur Aspahbada. Der goldene Stirnreif mit einem Edelstein ziert die Aspahbadilla, während ein silberner Stirnreif der Schmuck einer Karina ist.
Eine Surena bekrönt ihr Wappen mit einem weißen Turban mit Edelsteinen, eine Surenilla mit einem schwarz-weißen Turban mit einem Edelstein. Die Spandiyadha verwendet nur einen schwarzen Turban.
Mit einem weißen Turban mit Edelsteinagraffe glänzt jede Donna, jede Donilla hat eine schwarz-weiße Turmhaube, jede Guiwa eine schwarze Turmhaube.
Bei den Adeligen ohne Herrschaftsrechte gibt es einen weißen Turban für eine Mihrana, einen braunen Sombrero mit limettenen Bändern für die Mihranilla und einen orangenen Sombrero mit purpurnem Band für die Rzepa.
Die drei religiösen Bekrönungen sind grüner Schleier mit sieben Zacken für eine Akademarcha, schwarzer Schleier mit acht Zacken für eine Septezza und bunter Schleier mit sieben Zacken für eine Hauptsepta.

Das Gesetz der Schildhinterlegung

Gemäß der praktischen oder bevorstehenden Ausübung von Herrschaftsrechten sind Wappen mit Mänteln und Waffen hinterlegt. Folgende sieben Varianten existieren:
  • Goldener Mantel und drei Speere für die Fürstin
  • Grüner Mantel und zwei Speere für die Kronprinzessin
  • Silberner Mantel und ein Speer für die Prinzessin
  • Grüner Mantel für die Hauptsepten
  • Silberner Mantel für die Akademien
  • Drei Schwerter für die Aspahbada
  • Zwei Schwerter für die Aspahbadilla
  • Drei Dolche für die Surena
  • Zwei Dolche für die Surenilla

Das Gesetz der Spruchbänder

Gemäß der Familienwertigkeit sind Wappen mit Spruchbändern unterlegt, auf denen das Familienmotto steht. Folgende fünf Varianten existieren:
  • Gold mit roter Schrift für die Fürstenfamilie
  • Silber mit roter Schrift für eine Aspahbadalfamilie
  • Kupfer mit roter Schrift für eine Surenalfamilie
  • Weiß mit schwarzer Schrift für eine adelige Familie mit Herrschaft
  • Schwarz mit weißer Schrift adelige Familie ohne Herrschaft

Das Gesetz der Schildhalter

Adelige, die einen Betrieb leiten, dürfen ihrem Schild einen Schildhalter hinzufügen, dabei entscheiden Art des Betriebs und Geschlecht des Adeligen über die Form. So hat zum Beispiel ein Bürgermeister einen mit Silberrüstung bekleideten Mann mit einer Handwaage neben seinem Wappen, eine Bürgermeisterin eine mit Silberrüstung bekleidete Frau mit einer Handwaage.
Angehörige der Surenal-, Aspahbadal- und Fürstenfamilien, die ein solches Amt bekleiden, erhalten auf der anderen Seite des Wappens einen zweiten Schildhalter in je anderem Geschlecht, bekleidet mit einer Tunika in der Farbe der Familie mit einem Gürtel in der Zweitfarbe der Familie und entweder einem daran befestigten Dolch (Surenalfamilien), Schwert (Aspahbadalfamilien) oder einem mit orangenen Bändern geschmückten Speer (Fürstenfamilie).

Sonderregeln für Familienangehörige

Bei jeder Eheschließung wird festgelegt, wessen Wappen an Kinder und Erben weitergegeben wird. Das Familienwappen führen das Familienoberhaupt und ihre Kinder, nur die Erbin gibt es an ihre Kinder weiter. Die Kinder der Geschwister einer Erbin führen das Familienwappen nicht mehr.
Sollte durch einen Todesfall jemand, der mit einem Erben verheiratet ist, selbst Erbe werden, muss der Wappenrat entscheiden, an welche verschiedenen Kinder dieses Paares die einzelnen Herrschaften vererbt werden.
Nur dem Wappenrat kommt es zu, das Aussterben einer Familie festzustellen. Danach wird dieses Wappen durch den Wappenrat an eine Seitenlinie dieser Familie weitergegeben oder für erloschen erklärt.
Für Erbinnen
Erbinnen verwenden das Familienwappen mit besonderen Bekrönungen und, wenn einer ihrer Eltern Herrschaftsrechte ausübt, mit besonderen Hinterlegungen. Bei der Verlobung wird festgelegt, welches Familienwappen die Kinder später führen werden.
Für Ehepartnerinnen
Ehepartnerinnen verwenden ihr bisheriges Wappen, oder, wenn sie keines hatten, ein sandfarbenes Wappen und eine entsprechende Bekrönung.
Für weitere Kinder
Weitere Kinder verwenden das Familienwappen ohne jede Bekrönung und Hinterlegung.

Sonderregeln für religiöse Institutionen

Religiosen, die auch Herrschaft ausüben, Septezzone und Septezzas sowie die Hauptreligiosen eines Ortes verwenden ebenfalls Wappen. Religiöse Wappen sind immer Schilde in Form des siebenzackigen Sternes. Einzige Ausnahme bilden die Religiosen, die Herrschaft ausüben und nicht dem Glauben an die Sieben anhängen.
Für Septezzas mit Herrschaft
Septezzas mit Herrschaft führen das Wappen ihrer Septei, von schwarzem Schleier mit acht Zacken bekrönt und mit drei (Salvexan) oder zwei (alle übrigen) Dolchen hinterlegt. Die Ränder des Sterns sind nach Ort gesäumt, gedünt, gewellt oder gezackt.
Für Septezzas ohne Herrschaft
Septezzas ohne Herrschaft führen das Wappen ihrer Septei, von schwarzem Schleier mit acht Zacken bekrönt. Die Ränder des Sterns sind nach Ort gesäumt, gedünt, gewellt oder gezackt.
Für die Leiterinnen der Großen Akademie und der Akademien
Leiterinnen von Akademien führen das Wappen ihrer Akademie, von einem grünen Schleier mit sieben Zacken bekrönt und von einem silbernen Mantel hinterlegt. Die Ränder des Sterns sind nach Ort gesäumt, gedünt, gewellt oder gezackt. Das Wappen der Großen Akademie wird von zwei Darstellungen des Alten Weibes flankiert, die Wappen der Akademien von einer Darstellung des Alten Weibes und einer Darstellung der Mutter.
Für Hauptreligiosen
Hauptreligiosen führen das Wappen ihrer Septe, von einem Schleier in den Farben der Familie mit sieben Zacken bekrönt und von einem grünen Mantel hinterlegt. Die Ränder des Sterns sind nach Ort gesäumt, gedünt, gewellt oder gezackt.
Religiosen außerhalb der Sieben mit Herrschaft
Die drei Religiosen, die eine Siedlung verwalten, aber nicht der Religion der Sieben angehören, sind:
  1. Auf rotem, flammenförmigem Schild zwei schwarze, miteinander tanzende Frauen, mit zwei Dolchen hinterlegt für die Flammenpriesterin von Witwentanz
  2. Auf rotem, flammenförmigem Schild eine schwarze Palme mit zwei Dolchen hinterlegt für die Flammenpriesterin von Höllenoase
  3. Auf grünem, tropfenförmigem Schild ein blauer Schuh mit zwei Dolchen hinterlegt für die Nasse Priesterin von Vaiths Schuh

Sonderregeln für Siedlungen

Siedlungen führen eigene Wappen, die zur Bestätigung von Standes- und Steuerinformationen Dokumenten beigegeben werden. Nur Bürgermeisterinnen und Amter dürfen das Siedlungswappen für Siegel und Beglaubigungen verwenden.
Fahnen
An den Ortseingängen ist jeweils eine Fahne mit dem Siedlungswappen zu platzieren. Diese Fahne ist im Fürstenbezirk einfärbig Gold, im Heiligen Distrikt einfärbig Weiß und in den Aspahbadaten zweifärbig (Isenwald Eisen-Gold, Höllhain Blutrot-Gold und Salzküste Gold-Rot).
Die Wappen der Aspahbadalstädte verdreifachen ihre Farbstreifen, heißt, die Stadt Isenwald führt ihr Wappen auf Eisen-Gold-Eisen-Gold-Eisen-Gold, die Stadt Höllhain auf Blutrot-Gold-Blutrot-Gold-Blutrot-Gold und die Stadt Salzküste auf Gold-Rot-Gold-Rot-Gold-Rot.
Die Surenalstädte fügen den zwei Streifen des Aspahbadats ihre eigenen beiden Farben doppelt hinzu. Das heißt, im Aspahbadat Isenwald sind dies Himmelshöh (Eisen-Gold-Himmelblau-Silber), Hochklause (Eisen-Gold-Eisen-Purpur), Königsgrab (Eisen-Gold-Schwarz-Silber), Schwarzberg (Eisen-Gold-Gold-Schwarz), Sternfall (Eisen-Gold-Purpur-Silber) und Wyl (Eisen-Gold-Fleischfarben-Schwarz). Im Aspahbadat Höllhain betrifft dies Göttergnad (Blutrot-Gold-Rot-Schwarz), Sandstein (Blutrot-Gold-Blutrot-Schwarz) und Vaith (Blutrot-Gold-Orange-Schwarz). Im Aspahbadat Salzküste findet sich so eine Fahne in Fels (Gold-Rot-Grün-Limette), Geistberg (Gold-Rot-Grün-Gold), Sprenkelwald (Gold-Rot-Blau-Silber) und Zitronenhain (Gold-Rot-Gold-Purpur).
Die Wappenform
Siedlungswappen sind rund und je nach Region glattrandig, gedünt, gewellt oder gezackt. Sie zeigen auf weißem Grund immer das oder die Produkte, die nur in dieser Siedlung hergestellt werden. Ist es mehr als ein Produkt, so wird der Schild geteilt, gedrittelt oder in noch mehr Felder aufgeteilt.
Die Wappenunterlegung
Einfache Siedlungen haben unter dem Wappen eine Stufe aus Stein, Surenatssiedlungen zwei Stufen in den Farben der Surenatsfamilie, Aspahbadatssiedlungen drei Stufen, davon eine aus Stein und die beiden oberen in den Farben der Aspahbadatsfarben und Sonnspeer vier Stufen, davon die oberste und die unterste aus Stein und die mittleren beiden in den Farben der Fürstenfamilie.
Religiöse Siedlungen haben neben der Stufe einen siebenzackigen Stern, eine Flamme oder einen Tropfen aus Stein in selber Größe wie die Stufe.
Von Adeligen verwaltete Siedlungen führen zusätzlich neben der Stufe das Wappen der Adelsfamilie.
Die Wappenbegleitung
Siedlungen mit Flusszugang führen rechts neben dem Wappen eine senkrechte blaue Welle, Siedlungen mit Meerzugang führen links neben dem Wappen eine waagrechte blaue Welle.

Teilnehmer

Der Wappenrat ist für alle diesbezüglichen Fragen zuständig.

Einhaltung

Das Führen eines falschen Wappens ist mit heftigen Strafen belegt, die sich nur dadurch unterscheiden, wie sehr sich das falsche Wappen vom erlaubten Wappen unterscheidet.
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Cover image: by Napcatnip

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