Ritter
Ritter ist ein nicht erblicher Ehrentitel in den Nachfolgestaaten des Miranischen Imperiums. Ursprünglich wurde der Titel im Krieg verdienten Kämpfern oder Anführern verliehen, aber mittlerweile ist er auch bei Verdiensten in zivilen Angelegenheiten verbreitet.
Der Ritterstand geht mit leichten Privilegien einher, die ähnlich dem Niederadel sind, jedoch sind diese nicht erblich, wohl aber die Besitztümer des Titelträgers. Wegen der Problematik des nichterblichen Titels hat sich in vielen Grafschaften die Praxis etabliert, dass Nachkommen von Rittern ebenfalls den Titel verleiht bekommen, insbesondere wenn sie ein wichtiges Lehen oder Amt von ihrem Elternteil erben, um zu verhindern, dass zu viele Nichtadelige in Amt oder Grundbesitz sind. Offiziell müssen hierfür besondere Verdienste für den Monarchen bzw. den Staat vorliegen, was aber mittlerweile häufig zu einer reinen Formalie verkommt und nur nicht erfüllt wird, wenn der Nachkomme gänzlich ungeeignet scheint.
Die nichterbliche Natur des Rittertitels hat dazu geführt, dass sich eine Art Ritterwesen etabliert hat, was darauf basierte, dass den Erben eines Ritters eine möglichst gute Ausbildung ermöglicht wird, um die Chancen auf eine Erlangung des Rittertitels durch die Nachkommen und somit auf eine Bewahrung des Adelsstandes der Familie zu steigern. Diese Art des meritokratischen Adels dient den Herrschenden als Loyalitätsanker und Leistungsgarant, da sich die Gefolgsleute in jeder Generation bemühen müssen, um zu beweisen, dass sie ihrer Privilegien würdig sind.
Die direkten Nachkommen eines Ritters sind zwar nicht direkt adelig, aber genießen dennoch automatisch einige Privilegien. Einerseits sind diese informell, insofern, dass man höheres Ansehen genießt als ein gewöhnlicher Bürgerlicher, andererseits gibt es einige rechtliche Privilegien wie den Anspruch auf eine Ritterausbildung.
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