Höfling
Ein Höfling ist jemand, der an einem der Adelshöfe einer Berufung nachgeht, die nicht zur Dienerschaft oder Verwaltung gehört - oder jemand, der zumindest temporär an einem Adelshof lernt. Dabei ist es völlig unwichtig, woher der Höfling kommt. Höfling kann jeder werden, der vom Oberhaupt der Linie oder von einem dazu befugten Verwalter zugelasen wird. So vermag als beispiel eine fremde Adelige an einem der Musik zugeneigten Hof die Musik lernen; ein einfacher Handwerksgeselle mag an einem seinem Handwerk zugneneigten Hof überwintern; oder ein Kind aus dem nahen Dorf vermag am nächsten Hof die Berufung finden.
Ein Höfling ist verpflichtet der Berufung nachzugehen, oder die eigene Berufung zu finden, und stets zu lernen und sich zu bessern, sei es als Gelehrter, als Künstler oder sonst in irgend einer Form. Dafür erhält der Höfling mindestens Unterkunft und Verpflegung durch den Adelshof, je nach Wohlstand und Standort des Hofes gar weitere Bezahlung. Zusätzlich bekommt der Höfling ein Zeichen in irgend einer Form, um auf Reisen sich als Höfling kenntlich zu machen. Dieses Erkennungszeichen vermag dann den Ruhm des Adelshofes zu mehren - oder zumindest bei der Identifizierung des Höflings helfen.
Ein Höfling ist verpflichtet der Berufung nachzugehen, oder die eigene Berufung zu finden, und stets zu lernen und sich zu bessern, sei es als Gelehrter, als Künstler oder sonst in irgend einer Form. Dafür erhält der Höfling mindestens Unterkunft und Verpflegung durch den Adelshof, je nach Wohlstand und Standort des Hofes gar weitere Bezahlung. Zusätzlich bekommt der Höfling ein Zeichen in irgend einer Form, um auf Reisen sich als Höfling kenntlich zu machen. Dieses Erkennungszeichen vermag dann den Ruhm des Adelshofes zu mehren - oder zumindest bei der Identifizierung des Höflings helfen.