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Bürger von Vielwasser

Voraussetzungen

Das Erlangen des Bürgerrechts verlangt von jedem Neubürger, also auch den Ehegatten und Kindern von Bürgern, das Zahlen des ersten Bürgergeldes.
Bei Neubürgern ohne Familienbande wird ferner verlangt:
  • Leisten des Wehrdienstes vor erhalt des Bürgerrechts.
  • Der Erwerb oder die Schaffung von Hausbesitz und Eigentum in der Stadt.

Verleihung

Das Bürgerrecht von Vielwasser wird feierlich während einer Sitzung des Stadtrats durchgeführt. Dabei leisten die Bürger unter der Aufsicht des Stadtvogtes einen Eid auf das Stadtbuch und werden anschließend in die Bürgerrolle der Stadt aufgenommen. Der Stadtvogt übergibt dabei offiziell die VErantwortung für den neuen Bürger aus der hand des Grafen in die Hand des

Pflichten

Wehr und Kriegsdienste von insgesamt 10 Jahren:
  • Sie müssen drei Jahre Wehrdienst in der Stadtgarde von Vielwasser leisten, Patrizier stellen die Offiziere.
  • Sie müssen anschließend für zwei Jahre in der Landwehr von Vielwasser regelmäßig zu Übungen erscheinen.
  • Sie müssen schließlich für weitere 5 Jahre zu der Verfügung in der Landwehr Kriegstauglich bleiben.
  • Steuern und Abgaben:
  • Sie müssen das Bürgergeld jährlich entrichten.
  • Sie müssen eine Grundsteuer auf ihre Bürgerhäuser entrichten.
  • Sie müssen eine Einkommenssteuer auf Handwerk und Handel entrichten.

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