Waffenhandel

Der Großhandel von Waffen ist in Fainand grundsätzlich untersagt.

Ein Handel bei Waffen gilt als Großhandel, sobald es sich bei dem Gewicht der Waffen inklusive der eventuellen Geschosse um oder über dem Gewicht von einem Sack (100 Stein) im Jahr handelt.

Ein Adliger darf mehr kaufen, wenn er das Recht des Heerbanns und die Erlaubnis seines Pfalzgrafen oder des Kaisers besitzt.

Schmiede, Bogner und Handwerker dürfen, unter Einhaltung der Regel bezüglich des jährlichen Gewichts seiner Waffen, nur eine Waffe pro (waffenerwerbenden) freien Bürger im Monat verkaufen.